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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 25. März 2011

Sanktionsfreie Grundsicherung gefordert

Die Linke fordert sanktionsfreie Grundsicherung

Arbeit und Soziales/Antrag
Berlin: (hib/JMB/TYH) Für die soziale Grundsicherung sollen nach Willen der Fraktion Die Linke künftig keinerlei Sanktionen mehr gelten. In einem entsprechenden Antrag (17/5174) fordern die Abgeordneten, dass sämtliche Sanktionen in der bestehenden Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie die Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) abgeschafft werden. Außerdem soll laut Antrag eine Verweigerung der Leistungsberechtigung oder ein Versagen einer Leistung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums gesetzlich ausgeschlossen werden. Bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes soll nach Willen der Fraktion im Falle von Widersprüchen und Anfechtungsklagen gegen Sanktionen und Leistungseinschränkungen im SGB II oder im SGB XII für diese ein Aufschub gelten.
Es liege in der Verantwortung des Staates, ”Rahmenbedingungen für ausreichend gute, Existenz sichernde Arbeitsplätze zu schaffen, um Erwerbslosigkeit wider Willen entgegenzuwirken“, schreibt die Fraktion und begründet ihre Forderung damit, dass Sanktionsregelungen aus ihrer Sicht ”das Herzstück einer grundgesetzwidrigen und sachlich kontraproduktiven Aktivierungsideologie“ darstellen. Mit dieser Ideologie würden ”soziale Missstände zu einem Ergebnis individuellen Fehlverhaltens und fehlender Motivation umgedeutet“, heißt es weiter.

Deutscher Bundestag
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Redaktionsmitglieder: Jörg Biallas (verantwortlich)
Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein,
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