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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 26. März 2011

Nukleares Roulette - zu spielen mit den Menschen...



Das nächste Beben

Eigentlich stand ein anderes AKW auf der Liste von Japans Risiko-Kandidaten ganz oben...

Für Sonntag planen japanische AKW-Gegner eine Demonstration gegen den Atommeiler Hamaoka in Nagoya, einer Großstadt südwestlich von Tokyo. Der galt bisher als das am meisten gefährdete AKW Nippons, weil es in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Punkt liegt, an dem sich gleich drei Platten der Erdkruste treffen. In dieser Region ereigneten sich die letzten großen Beben 1707 und 1854.
Das nächste große Erdbeben ist daher schon lange überfällig und je länger es auf sich warten lässt, so das Grundwissen eines jeden Geophysikers, desto mehr Spannungen bauen sich an der Schnittstelle auf, die sich in einem Beben entladen werden. Einen Namen hat es auch schon: Seit rund 30 Jahren bereitet sich Japan auf das große Tokai-Erdbeben vor, nach dem Geowissenschaftler in den 1970er auf das sich zusammen brauende Unheil aufmerksam wurden

Mehr erfahren:

http://www.heise.de/tp/blogs/2/149532

Atomkrise in Japan Tepco missachtete Tsunami-Warnung

Ein japanischer Forscher hat bereits 2009 gewarnt, dass das AKW Fukushima-1 in einer Tsunami-Region liege und gefährdet sei. Tepco wiegelte laut Sitzungsprotokoll ab.

Den Artikel lesen:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-03/japan-tsunami-warnung

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