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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Dienstag, 26. Oktober 2010

Unter dem Gesetz des Dschungels

http://www.t-blog.de/blog/zuruck-zum-mittelalterlichen-gesetz-des-dschungels


Bundesregierung: Zurück zum mittelalterlichen Gesetz des Dschungels

Im Jahre 1495 verkündete der spätere Deutsche Kaiser Maximilian I im Ewigen Landfrieden das Verbot mittelalterlichen Fehderechts, d.h. privater Rechtsdurchsetzung mit Gewalt. UNFASSBAR, dass im Jahr 2010 eine deutsche Bundesregierung eine Gesetzesinitiative befürwortet, diese Errungenschaft abzuschaffen und das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren.
Wer es nicht glauben mag, dass solch ein grober Unfug auf Betreiben einer Deutschen Bundesregierung im Jahres 2010 Gesetz werden soll, muss sich
eines Besseren belehren lassen.
Hintergrund dieser katastrophalen Initiative ist offenbar die chronische Finanznot der Bundesländer, die das Gerichtsvollzieherwesen bezahlen müssen. Aber Finanzprobleme des Staates waren auch Kaiser Maximilian bestimmt nicht fremd. Trotzdem hat er das Gewaltmonopol des Staates als einen wichtigen Eckpfeiler des Rechtsstaates versucht einzuführen.
Wo sind wir, dass sich eine Bundesregierung heute diese Errungenschaft zu untergraben anschickt?
Denn wer noch Eins und Eins zusammenzählen kann und je das Gebahren privater Inkassounternehmen kennengelernt hat, für den ist sonnenklar, was eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens mit sich bringt:
Diejenigen privaten Gerichtsvollzieher-Unternehmen mit den rüdesten Methoden werden das meiste Geld eintreiben und deshalb am "wettbewerbsfähigsten" sein.
Der Normalbürger wird gegenüber Konzernen und Großunternehmen noch weiter ins Hintertreffen geraten - kleinere Forderungen will dann niemand mehr eintreiben, ausser künftige konzernverbundene Gerichtsvollzieher im Massengeschäft.
Und im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit werden dann irgendwann beispielsweise rumänische 1-Euro-Schlägertrupps mit Gewinnbeteiligung das Geld in Deutschland eintreiben - das ist am praktischsten, weil sie ja die Sprache des Schuldners schon gar nicht verstehen und deshalb am "effektivsten" und billigsten arbeiten können.

Herzlichen Glückwunsch, Frau Bundeskanzlerin, Kaiser Maximilian dreht sich permanent im Grabe herum, während Sie am Grundgesetz fummeln und den Rechtsstaat weiter zu Grabe tragen lassen - und sei es aus völliger Ignoranz.


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