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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

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Samstag, 10. Juli 2010

Steinigung im Iran findet nicht statt

Iran scheint die Steinigung einer Frau wegen Ehebruchs nicht mehr vollziehen zu wollen

Möglicherweise hat der weltweite, vor allem im Internet stattfindende Protest Wirkung gezeigt

Seit 2006 ist die jetzt 43-jährige Sakineh Mohammadi Ashtiani in einem Gefängnis in Tabris, der Hauptstadt von Ost-Aserbaidschan im Iran. Der Aserbeidschanerin wurde verurteilt, weil sie angeblich "illegale Beziehungen" mit zwei Männern hatte, nachdem ihr Mann gestorben war. Das gilt offenbar als Ehebruch und kann mit dem Tod oder gar mit Steinigung bestraft werden. Bestraft wurde die Frau bereits mit 99 Peitschenschlägen.
Nach einem erneuten Prozess verurteilte sie nun ein Gericht zum Tod durch Steinigung. Nach ihrem Anwalt hat sie aber nicht einmal dieses "Verbrechen" begangen, sondern irrtümlich, weil sie nicht persisch sprechen kann, angeblich eine falsche Aussage bestätigt, die sie später widerrufen hat. Gnadengesuche wurden dennoch abgelehnt.

Mehr lesen:

http://www.heise.de/tp/blogs/6/147996

1 Kommentar:

  1. Steinigungen werden ja sowieso nicht mehr vollzogen im Iran, allerdings wird diese Frau wohl nicht straffrei davonkommen:

    "Von Fatima Özoguz am 12. Juli 2010 07:34:03:

    v
    Wieder Kriegsvorbereitung mittels abscheulichster Propaganda:
    Angeblich soll im Iran eine Frau wegen Ehebruchs gesteinigt werden, und die Steinigung wurde nur ausgesetzt, so die Mainstreammedien, weil u.a. Guido Westerwelle protestiert hätte. Nur stand eine Steinigung gar nicht zur Debatte, Sakineh Ashtiani sollte wegen Auftragsmord an ihrem Mann hingerichtet werden.

    Aber lest selber:

    Drohender Kriegsschauplatz Iran
    Tagebuch Iran - 2009/2010
    Notizen aus dem Kontext des drohenden Krieges gegen den Iran


    "Wegen Mordes - Diese schöne Frau soll nach iranischem Recht bestraft werden"

    AF/FTA, 9.7.2010 -- Die Düsseldorfer FriedensTreiberAgentur bringt in ihrem Newsletter vom 9.7.2010 (friedenstreiberagentur.de) eine Meldung mit dem Titel "Jagd auf den Iran - Wieder Steinigungsgerücht" und verurteilt darin das "Streuen von Gerüchten und Lügen über Menschenrechtsverletzungen" und das damit beabsichtigte "Anblasen des Feuers unter dem Kriegskessel". Dies geschehe mit der als Tatsache verbreiteten Behauptung, im Iran solle Sakineh Mohammadi Ashtiani aufgrund eines Gerichtsurteiles wegen Ehebruchs zu Tode gesteinigt werden. Es wird hingewiesen auf eine Meldung des iranischen Fernsehsenders PressTV vom 8.7.2010, mit der die Steinigungsbehauptung, die zuvor von 'westlichen' Medien verbreitet worden war, dementiert wird (presstv.ir).

    Sakineh Mohammadi Ashtiani

    In diesem Zusammenhang weist die FriedensTreiberAgentur auf einen Artikel im Wiener "Standard" vom 7.7.2010 hin (derstandard.at). Dieser sei ein Beispiel dafür, "wie alles auf das Feinste miteinander verwoben wird" - das Thema Steinigung und die haltlosen Behauptungen, die dem Iran das Streben nach Atomwaffen unterstellen. Bestandteil des Artikels ist das Bild einer Steinungsszene. Die Bildunterschrift: "Eine iranische Frau posiert als Steinigungsopfer bei einer Demonstration gegen Irans Atomprogramm 2005 in Brüssel."

    Es ist ein Artikel der Bildzeitung vom 6.7.2010, dem - trotz des Titels "Wegen Ehebruch - Diese schöne Frau soll gesteinigt werden" - zu entnehmen ist, daß die Dinge möglicherweise deutlich anders liegen als vielfach dargestellt. Demnach wurde Sakineh Mohammadi Ashtiani, nachdem sie von einem Regionalgericht wegen Ehebruchs zu 99 Schlägen verurteilt worden war, "wegen gemeinschaftlichen Mordes vor einer höheren Instanz mit den Killern ihres Mannes angeklagt." (bild.de) Die 'Jerusalem Post' vom 30.6.2010 formuliert klarer: "Ashtiani and her boyfriends were accused of murdering her husband" (Ashtiani und ihre Liebhaber wurden angeklagt, ihren Ehemann ermordet zu haben) (jpost.com)

    Und noch zwei Darstellungen im Artikel der Bildzeitung sind von Interesse: "Nach Artikel 83 des Islamischen Rechts, das 1991 ratifiziert wurde, kann Ehebruch mit Steinigung zwar bestraft werden. Es wurde aber seit mehreren Jahren nicht mehr im Iran praktiziert." Dies steht im Widerspruch zum 'Standard', in dem behaupet wird, in den vergangenen vier Jahren seien im Iran sechs Menschen gesteinigt worden. Und weiter gemäß 'Bild': "Bei einer Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes müsste sie nach dem iranischen Gesetz... gehängt werden. Das ist so zwingend vorgeschrieben." Die passendere Überschrift für den Bild-Artikel wäre also: "Wegen Mordes - Diese schöne Frau soll nach iranischem Recht bestraft werden".


    weiter:

    http://www.arbeiterfotografie.com/iran/ ... -0000.html

    An dieser Stelle meinen herzlichsten Dank an das Team der "arbeiterfotografie". Machen Sie weiter mit Ihrer wertvollen Aufklärungsarbei, vor allem bezüglich Iran."

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