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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Freitag, 23. Juli 2010

Mixa und das Ruhigstellungsgehalt....

Ex-Bischof Mixa erhält Pension von 5.400 Euro monatlich - aus Steuergeldern

Die Kirche hat den gestrauchelten Bischof aus dem Verkehr gezogen, dem Staat liegt er weiter auf Geldbeutel, damit es dem Geistlichen materiell an nichts fehlt

Bayerischer Bischof müsste man sein. Die werden nämlich wie zahlreiche Kanoniker, Vikare oder Direktoren und Erzieher an kirchlichen Schulen nicht etwa von den 1,2 Milliarden Euro bezahlt, die der Staat an Kirchensteuer für die katholische Kirche einzieht. Das bringen alle Steuerzahler auf, um die Kirche und ihre Würdenträger zu unterstützen. Beide Kirchen erhalten jährlich allein 450 Millionen Euro von allen Steuerzahlern zusätzlich zur Kirchensteuer für Personalkosten der Bischöfe, Pfarrer und Theologen. Allein dem Bistum Augsburg, an dem Mixa tätig war, zahlt der Staat 2010 17,608 Millionen Euro an "Pflichtabgaben", 2009 waren es noch knapp 17 Millionen.

Mehr erfahren:
http://www.heise.de/tp/blogs/6/148063

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