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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 23. Juli 2010

Es geht an's Eingemachte: Umziehen in eine Ritze...


Sparmassnahmen


Nur noch 25 Quadratmeter Wohnraum bei Hartz IV?

Eine Expertengruppe des Arbeitsministeriums plant Kürzungen beim Wohnungsanspruch und Einsparungen bei Behinderten.


Zur finanziellen Entlastung der Kommunen drohen Hartz-IV-Empfängern nach einem Pressebericht Kürzungen bei den Wohnzuschüssen. Nach der Empfehlung einer Expertengruppe des Arbeitsministeriums sollten die Kommunen künftig selbstständig in Satzungen bestimmen, welche Mietkosten sie Hartz-IV-Empfängern bezahlen, berichtete die „Financial Times Deutschland“ unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag...
...Die „Arbeitsgruppe Standards“ habe in ihrem Zwischenbericht zahlreiche weitere Sparideen gesammelt: Behinderte könnten etwa nicht mehr kostenlos Bus und Bahn nutzen dürfen, und der Zugang zu Behindertenwerkstätten könnte für alle beschränkt werden, die einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben...


 Den ganzen Artikel lesen:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article8590164/Nur-noch-25-Quadratmeter-Wohnraum-bei-Hartz-IV.html


1 Kommentar:

  1. So neu sind diese Pläne eigentlich nicht mehr, die Wohnkosten als Einsparpotential wurden ja nun schon die letzten Jahre immer wieder gern in die Diskussionsrunden geworfen, aber jetzt scheint man so weit zu sein, das man alle Skrupel über Bord wirft. Nur einmal ehrlich, der Deutsche Bürger wird sich gegen diese Pläne nicht zur Wehr setzen, er wird nur recht erstaunt aus der Wäsche schauen wenn es ihn einmal selbst trifft.


    Ja und was die Behinderten anbelangt da wurde schon längst angefangen mit sparen, so zum Beispiel gibt es für Langzeitarbeitslose keine Förderung mehr für Arbeitsgelegenheiten oder ABM, oder anders ausgedrückt sie sind vom System schon einmal ausgesondert.

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