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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

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Donnerstag, 29. Juli 2010

Ereignisse der Loveparade - Stellungnahmen

http://www.cop2cop.de/2010/07/28/stellungnahme-des-nrw-innenministers-zur-duisburger-tragodie/


Stellungnahme des NRW-Innenministers zur Duisburger Tragödie

28. Juli 2010 | Themenbereich: Nordrhein Westfalen, Tagesnew | Drucken
NRW-Innenminister Ralf Jäger heute Nachmittag auf der Pressekonferenz zur Tragödie in Duisburg bei der Love-Parade:
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für Ihr Kommen. Gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen, bevor wir zum Informationsteil der Pressekonferenz kommen. Es geht um die Erwartung, die Sie an diese Veranstaltung haben. Darum, wie wir als Landesregierung unsere Verantwortung wahrnehmen.
Und nicht zuletzt um die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, die damit verbunden sind, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch auf Information und Offenheit hat.
Nach dieser Tragödie vom 24. Juli trauern die Angehörigen im In- und Ausland um die Menschen, die bei der Veranstaltung zu Tode gekommen sind. Noch immer liegen Verletzte in den Krankenhäusern. Die Menschen in Duisburg, im Land und weit darüber hinaus stehen unter Schock. Ich selbst bin Duisburger und habe deshalb auch privat mit vielen Freunden und Bekannten geredet.
Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Opfern und deren An-gehörigen, unsere Hoffnung auf Genesung bei den Verletzten, unser Sorge und unser Mitgefühl bei denjenigen, die noch unter Schock stehen.
Die Stimmung ist die, dass es unerträglich ist, dass nicht gesagt wird, was wirklich passiert ist, was dazu geführt hat, dass wir Tote und Verletzte zu beklagen haben. Das war auch der Tenor in vielen Ihrer Kommentare. Und um es klar zu sagen - ich teile Ihre Einschätzung.
Was ich aber ebenso unerträglich finde, ist die Tatsache, dass Verantwortung auf Seiten des Veranstalters der Loveparade und der Stadt als Genehmigungsbehörde abgeschoben wird - und zwar bevor überhaupt alle Fakten bekannt sind.
Damit bin ich bei der Rolle von Herrn Wehe und mir hier heute. Wir wollen Ihnen die Informationen geben, die wir zum jetzigen Zeitpunkt vom Poli-zeipräsidium Duisburg haben. Dabei muss man berücksichtigen, dass noch nicht alle Untersuchungen abgeschlossen sind.

Angesichts von vielen hundert Augenzeugen, betroffenen Besuchern und Einsatzkräften können die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sein, zumal die Polizei Duisburg am Samstag als auch noch am Sonntag vor-rangig damit beschäftigt war, die sichere Rückkehr von zehntausenden und die Rettungsmaßnahmen für viele Verletzte zu koordinieren bzw. zu begleiten. Insofern standen der Polizeibehörde Duisburg lediglich zwei Tage für ihren vorläufigen Bericht zur Verfügung.
Daraus folgt, dass sich weitere Sachverhalte und Zusammenhänge erge-ben können. Wir werden daher heute viele, aber nicht alle Fragen an die Polizeiarbeit beantworten können, weil wir noch kein vollständiges und detailliertes Bild haben.
Aufgrund von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die in Strafverfahren münden könnten, dürfen wir einzelne Erkenntnisse nicht veröffentlichen, weil sie ermittlungsrelevant sein könnten. Wie sie wissen gelten bestimmte Regeln für die Information der Öffentlichkeit, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt. Wir dürfen und wollen die Ermittlungen nicht behindern. Dazu gehört, dass wir Videoaufnahmen der Polizei nicht zeigen dürfen. Aber als Kompromiss, um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, werden wir Ihnen einzelne Standbilder zeigen. Ich bitte daher um Verständnis, dass wir uns an die Regeln der Staatsanwaltschaft halten. Dabei gehen wir an die Grenzen dessen, was uns rechtlich möglich ist.
Wie Sie bereits wissen, sind bei privaten Großveranstaltungen die Aufgaben auf drei Stellen verteilt
- Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie der Loveparade liegt bei der zuständigen Kommune. Diese prüft den Antrag des Veranstalters und entscheidet über die Genehmigung.
- Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung im Veran-staltungsbereich hat ausschließlich der Veranstalter. Er muss mit seinen privaten Sicherheitskräften für die Sicherheit der Teilnehmer auf dem Veranstaltungsgelände sorgen und die Genehmigung der Stadt einhalten. Genauso wie bei Fußballspielen in Stadien und Open-Air-Konzerten.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass Sie weiterhin zu diesen beiden Aufgabenbereichen Stadt und Veranstalter befragen müssen.
Thema ist heute der dritte Aufgabenbereich, die Arbeit der Polizei:
- Sie muss sicherstellen, dass die Besucher möglichst reibungslos und sicher über die öffentlichen Straßen und Wege auf das Veranstaltungsgelände gelangen können. Das heißt, die Polizei über-nimmt die Kontrolle für den nicht abgesperrten Bereich außerhalb des Veranstaltungsgeländes.
- Es hat sich im Laufe der Veranstaltung ergeben, dass der Veranstalter die Polizei zu Hilfe gerufen hat, weil das Geschehen auf dem Veranstaltungsgelände außer Kontrolle geriet.
Herr Dieter Wehe, der Inspekteur der Polizei, wird Ihnen nun zunächst den uns zur Zeit bekannten Ablauf des Geschehens darstellen:
Der Veranstaltungsbereich der Loveparade in Duisburg am 24.07.2010 umfasste das eigentliche Veranstaltungsgelände, den alten Güter-bahnhof, die Rampen sowie den gesamten Bereich des Karl-Lehr-Brückentunnels zwischen den Sperrstellen des Veranstalters an der Düsseldorfer Straße (westliche Begrenzung) und Grabenstraße (östliche Begrenzung). An diesen beiden Einlassschleusen hatte der Veranstalter sog. Vereinzelungsanlagen eingerichtet. Diese Vereinzelungsanlagen standen in der alleinigen Verantwortung des Veranstal-ters, wie auch die gesamte Zu- und Ablaufregelung der Besucher auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Mit diesen Anlagen sollte durch den Veranstalter der Zulauf der Besucher auf das Veranstaltungsgelände kanalisiert und gesteuert werden. Zudem fanden dort Kontrollen statt, um das Einbringen von Glasflaschen in den Veranstaltungsraum zu verhindern.
Für diesen gesamten Bereich war allein der Veranstalter für die sichere Durchführung der Loveparade verantwortlich. Für diese Aufgaben war der Einsatz von 1.000 Ordnern vom Veranstalter angekündigt; davon 150 in seinem Zuständigkeitsbereich auf der Karl-Lehr-Straße, einschließlich der Einlassschleusen, der Tunnelbereiche sowie der Rampen.
Die in diesem Bereich eingesetzte Polizei hatte ausschließlich ihre eigenen Aufgaben, wie z.B. Bearbeitung von Diebstählen, Fundsachen, Verhinderung von Körperverletzungen, allgemeine Hilfeleistungen etc. wahrzunehmen. Dazu hat die Polizei vier Hundertschaften auf dem Gelände eingesetzt und u. a. sechs mobile Wachen eingerichtet, um nicht erst im Bedarfsfall auf das Gelände gelangen zu müssen.
Daneben hat die Polizei vorsorglich Kräfte im Raum bereitgestellt, um im Bedarfsfall den Veranstalter auf Ersuchen unterstützen zu können.
Insgesamt hatte die Polizei in Duisburg im Schichtdienst ca. 4.000 Polizeibeamte für das gesamte Wochenende und das ganze Stadtgebiet eingesetzt; der Bundespolizei standen weitere 1.300 Polizeibeamte für ihren Aufgabenbereich zur Verfügung.
Die Polizei Duisburg hat im Vorfeld der Veranstaltung Sicherheitsbedenken für den nicht zu ihrem Verantwortungsbereich gehörenden Tunnel und Rampenbereich vorgetragen. Diese Bedenken haben die zuständige Genehmigungsbehörde, also die Stadt Duisburg, und der Veranstalter entgegen genommen. Sie haben entsprechende Änderungen der von ihnen erarbeiteten und zu verantwortenden Sicher-heitskonzeption angekündigt und zugesagt.
Die Stadt Duisburg ist zuständige Genehmigungsbehörde für die Love-Parade. Der Polizei wurde die Genehmigung erst am Samstagmorgen, also am Veranstaltungstag, auf eigenes Verlangen übergeben. Auch auf Nachfrage vom Freitag erhielt die Polizei die Genehmigung nicht. Erst Samstagmorgen hat sich die Polizei die Genehmigung durch ihren Verbindungsbeamten beim Stab der Feuerwehr übermitteln lassen.
Die Genehmigung der zuständigen Stadt Duisburg sieht eine maximal zulässige Auslastung der eigentlichen Veranstaltungsfläche, also des ehemaligen Güterbahnhofes, von 250.000 Personen vor. Zudem ges-tattet diese eine Unterschreitung der eigentlich gesetzlich vorgesehenen Breite und Länge der notwendigen Rettungswege.
Sachverhalt
Nach der Planung des Veranstalters sollte das Veranstaltungsgelände gegen 11.00 Uhr - bei Bedarf bereits um 10:00 geöffnet werden. Tatsächlich hat dieser das Gelände erst um 12.04 Uhr vollständig geöffnet. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich bereits große Rückstaus an den Einlassschleusen gebildet, die gerade durch die frühere Öffnung vermieden werden sollten. Der Grund dafür waren nach Feststellungen der Polizei in Duisburg noch andauernde Planierarbeiten im eigentlichen Veranstaltungsbereich.
Bei der personellen Besetzung der Vereinzelungsanlagen musste zu Beginn mehrfach durch die Polizei beim Veranstalter darauf hingewiesen werden, die Sperrstellen so zu besetzen, dass die zugesagte maximale Durchlaufmenge von 30.000 pro Stunde pro Schleuse auch tatsächlich ermöglicht wurde.
Nach Feststellung des Veranstalters bildete sich im Bereich des Ram-penkopfes, unmittelbar an der Floatstrecke, ein Rückstau durch Zuschauer, obwohl sich auf dem Veranstaltungsgelände noch ausreichend freie Flächen befanden. Nach den Erkenntnissen der Polizei Duisburg bildete sich der Rückstau durch Zuschauer, die am Kopf der Rampe stehen blieben, um von dort die Float-Parade zu verfolgen.
Obwohl nicht in ihrer Verantwortung, hatte die Polizei im Vorfeld der Veranstaltung auf zu erwartende Probleme im Bereich des Rampenkopfes besonders hingewiesen. Der Veranstalter hatte auf seine Erfah-rungen aus den zurückliegenden Loveparades verwiesen und den Ein-satz der Pusher zugesagt und zugleich erklärt, dass die entgegen des Uhrzeigersinns fahrenden Floats, also die Musiksattelschlepper, die Teilnehmer in den Veranstaltungsraum mitziehen würden.
Warum eine mögliche Beeinflussung der Besucher zum Beispiel durch Umlenken der Floats nicht stattgefunden hat, obwohl diese per Funk miteinander in Verbindung standen, ist nicht erklärlich. Auch Lautsprecherdurchsagen über die Floats zur besseren Verteilung der Besucher auf dem Gelände haben nicht stattgefunden.
Die vom Veranstalter zugesagten Ordner, die die Menschen beim Erreichen des Rampenkopfes aufnehmen und entlang der Strecke der Floatparade weiterleiten sollten, sog. Pusher, haben ihre Aufgabe nicht erfüllt. Tatsächlich verblieb dort eine größere Menschenmenge, die sehr rasch zu einem Rückstau führte. Dem Veranstalter gelang es entgegen seiner Zusage nicht, die Menschen auf die freie Fläche zu bewegen und den Rückstau aufzulösen. Deshalb hat der Veranstalter die Polizei um 15.30 Uhr um Unterstützung gebeten.
Dazu hat der im Tunnel- und Rampenbereich verantwortliche Leiter des Ordnerdienstes den zuständigen Abschnittsführer der Polizei, der sich seit 14.00 Uhr am Ort befand, persönlich angesprochen. Dem Leiter stand darüber hinaus durchgängig ein Verbindungsbeamter der Polizei zur Verfügung. Auf Wunsch des Veranstalters sollte die Polizei bei der Errichtung einer Ordnerkette auf halber Höhe der Rampe unterstützen.
Der Veranstalter befürchtete mit eigenen Ordnungskräften den Rückstau nicht aufzulösen zu können.
Es bestand eine klare Absprache Sperrmaßnahmen der Polizei zur Unterstützung der Ordner im Bereich der Rampe und zeitgleich Schließung der Eingangsschleusen durch den Veranstalter um dadurch weiteren Zulauf zur Rampe zu unterbrechen. Zusätzlich wollte der Veranstalter mit sog. Pushern den Stau am oberen Rand der Rampe aufzulösen. Der Veranstalter hat die Ordner um 15:46 Uhr angewiesen, das Konzept umzusetzen, insbesondere die Tunnel zu sperren.
Wie wir heute wissen, wurde dieser Auftrag vom Veranstalter nicht umgesetzt. Warum, trotz verbindlicher Absprache und der Übermittlung des Auftrags durch den Veranstalter an die Ordner im Beisein des polizeilichen Abschnittsleiters diese Anweisung durch die Ordner nicht umgesetzt wurde, ist nicht bekannt.
Am ostwärtigen Zugang, also an der Grabenstraße, wurden nur kurz-fristige Sperrungen vorgenommen. Am westlichen Zugang wurden vorhandene Absperrungen durch die Ordner des Veranstalters um 16:31 Uhr geöffnet, um einem Rettungstransportwagen die Durchfahrt zu ermöglichen. Dieses Zaunelement wurde nicht sofort wieder geschlossen. Zusätzlich wurde um 16:36 Uhr ein weiteres Zaunelement entfernt, wodurch sich der Zulauf der Teilnehmer in Richtung der Tunnel nochmals erheblich erhöhte. Offenbar erst nach Hinweis der Polizei wurden die entfernten Zaunelemente durch die Ordner um 16:40 Uhr wieder eingesetzt.
Die Polizei hat mit den ihr zur Verfügung stehenden Kräften alles getan, um die Lage in den Tunneln und an der Rampe zu stabilisieren. Dazu hat sie die zur Verfügung stehenden Polizisten eingesetzt, um die Maßnahmen des Veranstalters zu unterstützen.
Nach Abstimmung und zur Unterstützung der Ordner wurden Polizeibeamte jeweils in den Tunneln als auch auf der Rampe eine Polizeiket-te eingesetzt. Weitere polizeiliche Sperren im Bereich der Rampe gab es nicht. Da der Veranstalter entgegen seiner eigenen Anordnung den Zulauf in die Tunnel nicht begrenzte, also die Zugänge nicht sperrte, sondern wie oben bereits gesagt sogar am westlichen Zugang den Zulauf erhöhte, mussten die polizeilichen Maßnahmen auf Grund der nachdrängenden Menschenmenge und des sich ständig erhöhenden Drucks aufgegeben werden. Zudem gelang es dem Veranstalter nicht wie angekündigt, den Rückstau am oberen Ende der Rampe aufzulösen. Hierdurch kam es zu weiteren Zulauf durch Zuschauer, die den Veranstaltungsort bereits wieder verlassen wollten.
Bereits zuvor hatte die Polizei um 15.45 Uhr darauf hingewirkt, dass zur Entlastung der Tunnelbereiche die zweite Rampe, die ursprünglich für einen späteren Zeitpunkt als Ausgang vorgesehen war, durch den Veranstalter für anreisende Teilnehmer geöffnet wird. Ob die für diesen Bereich zugesagten 150 Ordner tatsächlich vor Ort waren, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Festzustellen ist jedenfalls, dass die vorhandenen Ordner nicht ausreichten.
Dazu zitiere ich aus dem Sicherheitskonzept des Veranstalters vom 28.06.2010:
Zur Publikumssteuerung (crowd handling) sind im gesamten Eingangs-Tunnelbereich ca. 100 Sicherheitskräfte des Veranstalters im Einsatz. Sie führen nicht nur die Sicherheitskontrollen an den Einlassschleusen durch, sondern überwachen auch den Publikumsfluss im Eingangsbereich. Sollte e s zu Stauungen oder Pfropfbildung kommen, fordern sie die statischen Besuchergruppen auf, weiter zu gehen. Im mittleren Tunnelbereich (auf Höhe der Haupteingangsrampe) befindet sich die Security-Abschnittsleitung, die für die Eingangsbereiche zuständig ist. Von hieraus wird ständig die Eingangssituation überwacht und kontrolliert. Sollten sich Rückstauungen vom Veranstaltungsgelände bis zum Tunnel abzeichnen, wird hier umgehend die temporäre Sperrung der Einlassschleusen veranlasst. [Zitat Ende]
Gegen 17:02 Uhr wurden der Polizei erste Opfer auf der Rampe gemeldet. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die bereits große Menschenmenge im unteren Drittel der Rampe und in den Tunneln durch weiteren Zulauf von allen Seiten extrem zusammengedrängt. Bereits vorher hatten Besucher begonnen, über Lichtmasten und einen Containern in den oberen Veranstaltungsbereich zu gelangen. An der westlichen Seite der Rampe wurde der Absperrzaun, der eine Treppe sicherte, umgerissen. Eine große Anzahl von Besuchern nutzte die jetzt frei zugängliche Treppe, um in den oberen Bereich zu gelangen. Mehr und mehr Menschen drängten daraufhin in Richtung dieser Treppe. Dadurch erhöhte sich in diesem engen Bereich der Druck nochmals erheblich.
Nach Erkenntnissen der Polizei ist zu befürchten, dass inzwischen am Boden liegende Zaunelemente zur Stolperfalle wurden. Ausschließlich im dem Bereich direkt am Fuß der Treppe erhöhte sich der Druck so stark, dass es zu Todesopfern kam. Die 14 unmittelbar Getöteten wur-den in diesem Bereich aufgefunden. In den Tunneln kam es zu keinen Todesopfern. Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass alle Todesopfer in der Menschenmenge erstickt sind.
Die bisherigen Feststellungen der Polizei lassen unterschiedliche Mo-tivlagen erkennen. Einerseits haben Menschen offenbar versucht, dem sich aufbauenden Druck zu entkommen, andere wollten dadurch wohl schneller auf das Gelände gelangen.
Minister:
Nach dem schrecklichen Ereignis haben die Rettungsmaßnahmen sehr gut funktioniert. Dies gilt für die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Rettungsdiensten. Die vorbereiteten Rettungskonzepte haben sich bewährt. Alle haben natürlich gehofft, dass sie die eingeübten Maßna-hem nie werden anwenden müssen. Dafür danke ich allen Einsatzkrä-ten, sie haben in einer sehr belastenden Situation umsichtig und be-sonnen den Menschen geholfen.
Nur durch das beherzte Eingreifen von Polizeibeamten und Rettungs-kräften konnte noch schlimmere Folgen vermieden und den Verletzten schnell geholfen werden.
Dafür danke ich allen Einsatzkräften.
Den Angehörigen, Verletzten und Einsatzkräfte helfen wir, mit dieser extrem belastenden Situation umzugehen.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führt die Polizei in Köln, die Nachbereitung des Einsatzes erfolgt durch das Polizeipräsidium Essen. Diese Entscheidungen habe ich vorsorglich getroffen, um jeden Zweifel an der Neutralität von vornherein auszuschließen.
Wir prüfen nun, welche Konsequenzen aus dem Ereignis zu ziehen sind. Dazu werden sowohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als auch die Ergebnisse der bereits angeordneten Einsatznachbereitung maßgebliche Hinweise geben.
Ich werde diese Erfahrungen gemeinsam mit meinen Kollegen in der Innenministerkonferenz auswerten und auf mögliche Konsequenzen für zukünftige Veranstaltungen prüfen.
Wir müssen alles tun, damit sich solch tragische Ereignisse zukünftig nicht wiederholen können.
Meine Damen und Herren,
Aus den Schilderungen ergibt sich ein deutlich klareres Bild der Phase in der die Menschen auf dem Veranstaltungsgelände gestorben sind.
Wir haben gehört, dass der Veranstalter die Vorgaben seines Sicherheitskonzepts nicht eingehalten hat. Und dass dadurch eine Situation entstanden ist, dass der Veranstalter die Polizei um Hilfe rief, um auf dem Veranstaltungsgelände die Gefahrenabwehr zu übernehmen. Es wird natürlich zu klären sein, warum die Anweisungen des Sicherheitsbeauftragten des Veranstalters durch die Ordner des Veranstalters an den Einlassschleusen nicht umgesetzt wurden.
Wir werden auch klären müssen, warum die Polizei das Sicherheitskonzept erst so spät erhalten hat. Sie war eingebunden in die Vorgespräche. Sie ging davon aus, dass die wesentlichen Bedenken umgesetzt wurden. Aber eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen einer Stadt als Genehmigungsbehörde und ihrer Polizei stelle ich mir anders vor.
Es stellen sich immer noch viele Fragen und die dringendste ist sicherlich die, wie sich solche Tragödien im Vorfeld vermeiden lassen.
Es wäre vorschnell und falsch pauschal zu sagen, dass bei privaten Groß-veranstaltungen die Polizei die komplette Sicherheit übernehmen soll.
Wir haben es hier mit einer bundeseinheitlichen Regelung zu tun, deshalb werde ich die Vorgänge von Duisburg auch auf der Innenministerkonferenz thematisieren.


http://www.cop2cop.de/2010/07/29/duisburger-katastrophe-veranstalter-vollig-uberfordert/


Duisburger Katastrophe - Veranstalter völlig überfordert
29. Juli 2010 | Themenbereich: Gewerkschaft der Polizei, Interessenvertretungen, Nordrhein Westfalen | Drucken

Aufgrund der vorläufigen Auswertung des Innenministeriums NRW zum Ablauf der Loveparade und dem sich daraus entwickelten schrecklichen Geschehen zieht die Gewerkschaft der Polizei den Schluss, dass weder das Sicherheitskonzept des Veranstalters noch dessen Umsetzung den Risiken gerecht geworden ist. Frank Richter, Landeschef der GdP: „Sicherheitsbedenken der Polizei im Vorfeld der Loveparade wurden missachtet, zugesagte Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt und polizeiliche Forderungen im Verlauf der Veranstaltung nicht erfüllt”. „Das Sicherheitskonzept des Veranstalters war schon vor Beginn der Loveparade Makulatur, weil der Einlass zu dem Veranstaltungsgelände sich um mehr als 1 Stunde wegen der dort noch durchgeführten Planierarbeiten verzögerte. Dies führte bereits zu einem erheblichen Rückstau an den Sperrstellen,” so Richter.

Der GdP-Landesvorsitzende wies darauf hin, dass es während der Veranstaltung im Tunnel- und Rampenbereich, für den ausschließlich der Veranstalter zuständig war, immer wieder zu Rückstaus kam. Ein Abfluss der Zuschauermassen vom Rampenkopf war nicht möglich, weil es zu wenige Ordner gab, die dies regulierten. Die vom Veranstalter als so genannte Pusher zur Stauauflösung eingesetzten Ordner waren mit der Auflösung der Staus in Richtung Veranstaltungsgelände überfordert.

„In dieser kritischen Situation wurden die im Tunnel und an der Rampe eingesetzten Polizeikräfte vom Veranstalter um Unterstützung gebeten, obwohl die Polizei nur zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben wie Strafverfolgung, allgemeine Hilfeleistung und anderes verantwortlich war. Nur durch das professionelle Eingreifen der vielen Polizeibeamtinnen und -beamten wurde eine Vielzahl weiterer Opfer verhindert.
Für zukünftige Veranstaltungen dieser Größenordnung muss die Sicherheit oberste Priorität besitzen. Alle anderen Aspekte haben dahinter zurückzutreten”, erklärte Richter.

Um dies zu gewährleisten, fordert der GdP-Vorsitzende, Genehmigungen zukünftig besser durch eine Zentralstelle zu kontrollieren und von der tatsächlichen Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Ordner abhängig zu machen, ob Veranstaltungen überhaupt stattfinden dürfen.

Die FDP hat einen Fragenkatalog vorgelegt. Dies ist hier nachzulesen:

http://www.cop2cop.de/2010/07/28/fdp-legt-fragenkatalog-zur-duisburger-tragodie-vor/

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