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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 15. Dezember 2009

"Wollt Ihr den totalen Krieg?..."


Eskalation à la Irak
15.12.2009
BERLIN/KABUL
(Eigener Bericht) - Vor der Konstituierung des Kunduz-Untersuchungsausschusses am morgigen Mittwoch mehren sich Hinweise auf eine unmittelbare Einbeziehung des Kanzleramts in den Vorlauf vor dem Bombardement am 4. September. Laut Berichten war die Regierungszentrale in die Entscheidung involviert, künftig auch Liquidierungsaktionen zu unternehmen. Weil Agenten der deutschen Auslandsspionage (BND) in die Vorarbeit für Attacken einbezogen gewesen seien, seien auch die Geheimdienstkoordinatoren in Berlin informiert worden. Dies war der Arbeitsbereich des heutigen Innenministers Thomas de Maizière. Experten berichten, gezielte Tötungen ähnlich dem Luftschlag vom 4. September seien ein wesentlicher Bestandteil der Kriegführung im Irak von 2006 bis 2008 gewesen. Diese Kriegsphase gilt als Vorbild für das aktuelle Vorgehen in Afghanistan. Damals war von außergerichtlichen Hinrichtungen die Rede. Juristen mahnen, den Krieg in Afghanistan nun endlich auch rechtsverbindlich als "Krieg" zu deklarieren; andernfalls müssten Liquidierungsaktionen wie etwa das Bombardement von Kunduz als Verbrechen abgeurteilt werden, womöglich als Mord.
"Aufständische vernichten"
Dass es sich bei dem Bombardement der beiden Tank-Lkws in der Nacht vom 3. zum 4. September bei Kunduz um eine gezielte Liquidierungsaktion gehandelt hat, kann mittlerweile nicht mehr ernsthaft bestritten werden. Schon bald hatte sich Berlin mit der Behauptung in Widersprüche verstrickt, Oberst Klein habe nur die Nutzung der Lkws als "rollende Bomben" durch die Aufständischen verhindern wollen. Frühzeitig wurde bekannt, dass Klein den US-Bomberpiloten gegen ihren Wunsch Tiefflüge zur Warnung von Zivilisten untersagte - ein Schritt, der nur dann nachvollziehbar ist, wenn außer den festsitzenden Lkws auch die anwesenden Menschen getroffen werden sollten. Mittlerweile zitieren Medien aus einem Schreiben Kleins, in dem er berichtet: "Am 4. September um 01.51 Uhr entschloss ich mich, zwei am Abend des 3. September entführte Tanklastwagen sowie an den Fahrzeugen befindliche INS (Insurgents, d.Red.) durch den Einsatz von Luftstreitkräften zu vernichten."[1] Dem entsprechen Meldungen, laut denen die "Task Force 47" an der Vorbereitung des Bombardements beteiligt war. Die "Task Force 47" befasst sich mit der Jagd auf Aufständische.[2]
Regierungsstrategie
Laut einem Bericht der Leipziger Volkszeitung folgte Oberst Klein mit seiner Liquidierungsaktion einer von Berlin beschlossenen Eskalationsstrategie. Im Frühjahr wurden die Einsatzregeln für die Bundeswehr geändert - mit dem Ziel, die Anwendung tödlicher Gewalt weniger als zuvor zu limitieren. Im Sommer ließ der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung "überprüfen", ob die deutschen Soldaten ihre Waffen "offensiver" als zuvor einsetzen dürften.[3] Wenige Wochen später berichtete Jung, die Bundeswehr stehe nun "auch in konkreten Kampfsituationen"; der damalige Generalinspekteur, Wolfgang Schneiderhan, sagte: "Es ist jetzt an der Zeit, diese Eskalation vorzunehmen."[4] Wie die Leipziger Volkszeitung berichtet, war die damalige Eskalation nicht nur vom Kanzleramt gebilligt worden, sie umfasste auch die "gezielte Ausschaltung der Führungsstruktur der Taliban" - nach dem Vorbild der US-Terrorbekämpfung.[5]
 
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