Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 18. Dezember 2009

Es ist alles nur eine Frage der Vorgehensweise...



Termini Technici
18.12.2009

BERLIN/KABUL
(Eigener Bericht) - Deutsche Militärexperten kündigen einen zweijährigen "Endkampf" in Afghanistan an und sagen weitere mörderische Attacken ähnlich dem Massaker von Kunduz voraus. Wolle man am Hindukusch "gewinnen", müsse man nun "zum offensiven Kampfeinsatz übergehen", erklärt ein ehemaliger Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium. Lasse die Bundesregierung dies nicht zu, dann sei sie Schuld an einer Niederlage: "Je mehr und je öfter die Politik den Truppen im Feld aus dem sicheren Heim in den Arm fallen wird, desto geringer werden die Erfolgschancen". Dem Staatssekretär sekundieren nicht nur hochrangige Militärs, die den Luftschlag vom 4. September mit zahlreichen Ziviltoten zur "Anekdote" erklären, sondern auch Völkerrechtler, die "gezielte Tötungen" als legitim einstufen. Voraussetzung für zukünftige "Tötungen" à la Kunduz sei es jedoch, dass Berlin endlich offiziell den Krieg in Afghanistan ausrufe; ansonsten gälten "polizeiliche Kategorien", nach denen nur bei einer "konkreten Gefahr" Gewalt ausgeübt werden darf. Im Rahmen der neuen Debatte über die Eskalation des Krieges in Afghanistan finden bislang gemiedene Begriffe Eingang in die öffentliche Debatte - darunter die Rede von der "Vernichtung" Aufständischer.

Weiter lesen?

Klick mich !

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen