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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Donnerstag, 28. Oktober 2010

Überraschender Wählerkontakt

 

http://www.politplatschquatsch.com/2010/10/wenn-der-wahler-zweimal-klingelt.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+politplatschquatsch%2FSkVU+%28politplatschquatsch%29

Wenn der Wähler zweimal klingelt


Nein, es steht kein Warnschild am Gartenzaun von Angela Merkel. "Achtung, Kanzlerbungalow, wer weitergeht, kommt in die Psychiatrie". Auch ist niemals irgendwo in Deutschland der Hinweis veröffentlicht worden, dass es Wählerinnen und Wählern grundsätzlich verboten ist, die frühere Klimakanzlerin in ihrem Wochenend-Idyll im mecklenburgischen Hohenwalde zu besuchen, sie anzurufen oder an ihrer Haustür in Berlin zu klingeln.

Christian Jax aus Zingst hat das dann einfach gemacht. Der friedensbewegte Attac-Kämpfer, zuletzt als Kandidat der Linken bei den Kreistagswahlen in Nordvorpommern gescheitert, schrieb der Kanzlerin einen Brief. Und überbrachte ihn gleich selbst, denn die Angelegenheit war dringend: Jax hatte, so berichtet das Kanzlerinnen-Hausblatt Bild, einen Plan ausgearbeitet, der den endgültigen Frieden im Nahen Osten auslösen wird, sobald ihn Angela Merkel umgesetzt hat.

Jax betrat Merkels Grundstück nach eigenen Angaben, ohne dass die nebenan Wache haltende Polizei das bemerkte. Zuvor, so erzählte er der „Berliner Zeitung“, habe auf sein Klingeln niemand geöffnet. Deshalb sei er "in den Garten gegangen, wo ich die Kanzlerin antraf, die gerade ein Telefonat führte. Ich habe ihr einen Brief übergeben und bin dann wieder gegangen.“

Nachdem die Kanzlerin seinen Plan aber weder umsetzt noch dies ankündigte oder auch nur persönlich auf seine Vorschläge antwortete, kehrte Jax zurück. Einmal klingelte er an der Haustür, als Merkel selbst zugegen war, ein andermal sei nur der Ehemann der Kanzlerin im Haus gewesen. Einen Versuch, Angela Merkel in Berlin zu treffen, verhinderte die Polizei, die ihn, so die einzige amtliche deutsche Nachrichtenagent dpa, "an der Kanzlerwohnung in Berlin-Mitte abgewies".

Bei einem erneuten Versuch in Hohenwalde wurde der Mann nun "festgesetzt", wie es die Berliner Zeitung nennt. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittle, weiß die "Bild", ohne mitzuteilen, welchen Tatvorwurf die Behörde verfolgt. Viermalige Besuchsversuche gelten laut neuester Medienrechtsprechung allerdings offenbar als „Stalking“, die Polizei hat Christian Jax deshalb in die offene psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses in Angermünde eingewiesen. Nachdem der Friedensaktivist das Krankenhaus auf eigenen Wunsch und ohne Abmeldung kurzerhand wieder verlassen hatte, wurde der gelernte Bibliothekar mit festem Wohnnsitz sogar zur Fahndung ausgeschrieben und wenig später von Spezialfahndern des LKA in Brandenburg gefasst.

Jetzt rätselt Berlin, wie es überhaupt soweit kommen konnte, schreibt die Bild. Außerhalb von Berlin rätselt der Wähler, welches Strafmaß Christian Jax für das unbemerkte Betreten des mit einem Zaun geschützten Merkel-Grundstücks in der Nähe von Templin zu gewärtigen hat. Auf Hausfriedensbruch steht nach Paragraph 123 StGB eine Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr, die bei einem Beschuldigten ohne Vorstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden würde, oder die Zahlung einer Geldstrafe. Allerdings ist Hausfriedensbruch nach deutschem Recht ein Antragsdelikt, das ohne Strafantrag des Betroffenen nicht verfolgt werden kann.

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