Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 7. Oktober 2010

Baumfällen gestoppt - Juchtenkäfer und Fledermaus gehen vor

"Stuttgart 21": Der Juchtenkäfer stoppt die Baumfäller

 Der Juchtenkäfer und die Fledermaus haben das geschafft, was die Gegner des Milliardenprojektes "Stuttgart 21" mit wochenlangen Demos und Protestaktionen nicht geschafft haben: Die Deutsche Bahn darf unter Androhung eines Zwangsgeldes auf dem Gelände für das Projekt, also dem Stuttgarter Schlossgarten, vorerst keine Bäume mehr fällen, weil dort seltene Tiere leben. Derweil kündigte der neu eingesetzte Vermittler Heiner Geißler einen Baustopp während der Gespräche zwischen den Ausbaugegnern und Befürwortern an.

Mehr erfahren:

 http://nachrichten.t-online.de/-stuttgart-21-der-juchtenkaefer-stoppt-die-baumfaeller/id_43069372/index

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen