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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Montag, 14. März 2011

Die Stimme der wahren Herren Deutschlands



http://www.randzone-online.de/?p=9312


Merkel: Erst die AKW-Betreiber fragen

Von Klaus Wallmann sen. | 14. März 2011
Soeben hat Bundeskanzlerin Merkel (CDU) eine weitere Pressekonferenz abgehalten, die in weiten Teilen der gestrigen glich. An ihrer Seite erneut der Vizekanzler und Außenminister, dessen Aufgabe offensichtlich darin besteht, das von Merkel Gesagte papageienhaft zu wiederholen. Davon abgesehen hat Merkel tatsächlich das erwartete Moratorium verkündet, das vor allem zeigt, wie groß der Druck ist, den die öffentliche Meinung auf die Regierung ausübt.

Das Moratorium bedeutet ein Aussetzen der von Schwarz-Gelb selbst beschlossenen Verlängerung der Laufzeiten für deutsche Atomkraftwerke für drei Monate. Das Frau Merkel die Meinung vertritt, daß es für die Aussetzung eines Gesetzes keines Änderungsgesetzes bedarf, das der Bundestag beschließen müßte, liefert bereits ein Indiz für den Charakter dieses Moratoriums.
Noch interessanter war jedoch die Antwort Merkels auf die Frage eines Journalisten. Vor dem Hintergrund der Tatsache, daß Biblis A in Hessen und Neckarwestheim 1 in Baden-Württemberg ohne Laufzeitverlängerung bereits abgeschalten worden wären, fragte er, ob diese AKW ab Beginn des Moratoriums – also ab heute – nicht sofort abgeschalten werden müssten. Zu meinem Erstaunen bejahte sie diese Frage, um nach einer kurzen Schrecksekunde hinzuzufügen: Nachdem man mit den AKW-Betreibern gesprochen habe.
Deutlicher konnte die Kanzlerin gar nicht darlegen, von wessen Gnaden sie Kanzlerin ist. Erst muß sie die tatsächlich Herrschenden fragen, ehe sie etwas beschließen kann. Wenn sie und ihr Papagei also ständig den “Grundsatz: Im Zweifel für die Sicherheit” wie eine Monstranz vor sich hertragen, so ist damit wohl vor allem die Sicherheit der Profite ihrer Auftraggeber gemeint.
Klaus Wallmann sen.

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