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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

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Mittwoch, 30. März 2011

Brüssel und die EU schaffen erst Probleme...

Verbraucherschutz in Zeiten des atomaren Ausnahmezustands

Verantwortlich: Jens Berger | Druckversion | Beitrag versenden | < zurück Wie passt es eigentlich zusammen, wenn das Bundesministerium für Verbraucherschutz der Bevölkerung versichert, dass es alle nur denkbaren Maßnahmen ergreift, um den deutschen Verbraucher vor den Folgen des GAUs in Fukushima zu schützen und gleichzeitig eine EU-Richtlinie durchsetzt, in der die Strahlenschutzgrenzwerte für Lebensmittelimporte aus Japan dramatisch erhöht wurden? Einmal mehr zeigt sich, dass die Interessen der Wirtschaft die EU-Politik bestimmen und der Verbraucherschutz gar keinen Stellenwert hat, wenn er Wirtschaftsinteressen im Wege steht.

Von Jens Berger


Will ein Pfälzer Jäger ein Stück Wildschweingulasch in den Handel bringen, so gilt für dieses Fleisch ein Cäsium-Grenzwert von 600 Becquerel pro Kilo. Dies ist ein strahlendes Beispiel für die Spätfolgen von Tschernobyl, die sich immer noch auf unsere Nahrungskette auswirken. Bis zu diesem Wochenende galt dieser Grenzwert auch für das bei wohlhabenden Feinschmeckern sehr beliebte Fleisch vom Kobe-Rind oder Fischprodukte aus Japan. Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung 297/2011 [PDF - 760 KB] vom 25. März 2011 hat sich dieser Grenzwert für japanische Fleisch- und Fischprodukte wie von magischer Hand mehr als verdoppelt – auf 1.250 Becquerel pro Kilo. Überflüssig zu erwähnen, dass der Verbraucher von dieser eigenwilligen Fukushima-Verordnung nichts mitbekommen hat und sich durch die vollmundigen Versprechen aus dem Hause Aigner weiterhin in absoluter Sicherheit wägt.


Die EU-Verordnung 297/2011 betrifft Lebensmittelimporte aus zwölf japanischen Präfekturen und gilt erst einmal bis zum 30. Juni dieses Jahres, lässt sich aber bei Bedarf formlos verlängern. Mit der Verordnung wurden nicht nur bei Cäsium, sondern bei allen radioaktiven Substanzen die vorliegenden Grenzwerte für Lebensmittel massiv erhöht. So darf das erwähnte Steak vom Kobe-Rind seit Beginn dieser Woche auch 750 Bq/kg Strontiumisotope, 2000 Bq/kg Jodisotope und 80 Bq/kg Plutoniumisotope enthalten. Für Säuglingsnahrung und Milchprodukte (beides spielt bei den EU-Importen aus Japan jedoch keine Rolle) gelten niedrigere, für bestimmte Lebensmittel wie Gewürze, Tee und Fischöle indes die zehnfachen Grenzwerte – so darf beispielsweise der auch in Deutschland beliebte Wasabi nun bis zu 12.500 Bq/kg Cäsium-Isotope enthalten, um in der EU vertrieben werden zu können.

...Pikanterweise liegen die neuen Strahlengrenzwerte der EU noch über den ebenfalls in Windeseile heraufgesetzten Grenzwerten in Japan. So gilt beispielsweise für verstrahltes Fleisch in Japan ein Grenzwert von 500 Bq/kg, während in der EU der Grenzwert bei 1.250 Bq/kg liegt. Man muss wahrlich kein Schwarzmaler sein, um aus dieser Differenz die Gefahr herzuleiten, dass künftig Produkte, die in Japan aufgrund der dort geltenden Grenzwerte nicht mehr vertrieben werden dürfen, auch in der EU landen. Somit haben Brüssel und Berlin mit ihrer Notverordnung erst ein Problem geschaffen, das zuvor überhaupt nicht existiert hat. Das ist Verbraucherschutz ad absurdum....

Den ganzen Artikel lesen:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=8900

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