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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Dienstag, 8. März 2011

Aus dem Blogger Netzwerk: Deutschland gehört keiner Religion !

http://muskelkater.wordpress.com/2011/03/07/islam-auserungen-sunde-realitat-oder-spinnerei/


Islam-Äußerungen. Sünde, Realität oder Spinnerei?

Pressemitteilungen und Kommentar

Von Martin Schnakenberg
Kaum ist er im Amt, der Hans-Peter Friedrich, tritt er in ein Fettnäpfchen. Das scheint wohl so eine Eigenart von CDU/CSU und FDP (aber auch von SPD und Grüne) zu sein, einfach so drauf los zu poltern, ohne zu wissen, worüber sie überhaupt reden.
Jan Korte von der Linksfraktion meint: „Innenminister Friedrich stolpert ins Amt, als ob er von Bayern-Trainer van Gaal eingewechselt worden wäre…“ und Christine Buchholz vom Parteivorstand der LINKEN meint: „Friedrich gießt Öl ins Feuer“.
Die Pressemitteilungen sind → hier und → hier zu lesen.
Und jetzt muss der Muskelkater brutal einsteigen, bevor es noch schmerzhafter wird. Denn, liebe Genossen Jan und Christine, der CSU-Hanspeterle hat schon ganz Recht mit dem, was er sagt … zumindest mit dem einen Satz. Der komplette Satz müsste eigentlich heißen: „Der Islam, das Christentum und das Judentum gehören nicht zu Deutschland“.
Provoziere jetzt ich? – Nein. Denn wenn wir uns die Wirklichkeit mal genauer anschauen und nicht das Märchen von der christlich/jüdischen Leitkultur für bare Münze nehmen, dann erkennen wir schon am Grundgesetz, dass die Ausübung einer Religion Sache des Einzelnen ist und nicht vom Staat beeinflussbar. Es existiert eine Trennung von Kirche und Staat. Von daher hat der neugewählte Bundespräsident Wulff schon Verfassungsbruch begangen, als er die Bibel während einer Rede hoch in die Kameras hielt und von eben dieser christlich/jüdischen Leitkultur sprach.
Nochmal: Eine Religion gehört nicht zu Deutschland, sie ist nicht Sache des Staates. Wenn der Obermacker Wulff nicht gesagt hätte: „Der Islam gehört zu Deutschland“, sondern „Der Islam gehört zu den Deutschen, wie jede andere Religion auch“, dann wäre es korrekt gewesen und die Debatte schon längst beendet – und der bayerische Friedrich hätte sicher auch nicht das Gegenteil behaupten können. Denn jeder Deutscher weiß, dass er seine Religion selber wählen kann, die er für richtig hält. Und wenn er keine wählt, wie inzwischen über 60 Prozent der Bundesbürger, dann ist es am besten für ihn und unser Land.
Artikel 4 des Grundgesetzes sagt in Absatz (1): Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Und in Absatz (2) steht: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Im Klartext: Der Staat, das Land, Deutschland ist nicht religiös, er ist kein diktatorischer Gottesstaat, eine Religion gehört nicht zu seinen Pflichten! – Die Trennung von Kirche und Staat ist unbedingt zu befolgen (auch in Bayern!!!).
Seine Einwohner, Deutschlands Bürger, können religiös sein – wenn sie wollen! Es ist ihr vom Grundgesetz verbrieftes Recht und damit ihre absolut eigene und absolut freie Entscheidung, die ihnen keiner aufzwingen oder verbieten kann. – Aber nochmal:

Deutschland gehört keiner Religion !

 

 

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