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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 23. Februar 2011

Vorläufig...

Verteidigung Guttenberg führte Doktortitel zunächst nur vorläufig

Bayreuth (dpa) - Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat seinen Doktortitel gleich unmittelbar nach Ablage der Prüfungen führen wollen. Er tat dies nach Angaben der Universität Bayreuth vom Mittwoch 21 Monate lang vorläufig - mit Genehmigung.
Offiziell habe er die Promotionsurkunde erst am 28. Januar 2009 erhalten, als er seine Pflichtexemplare der Doktorarbeit bei der Hochschule abgegeben habe. Nach seiner mündlichen Prüfung am 27. Februar 2007 habe der damalige Bundestagsabgeordnete jedoch einen Antrag auf vorläufige Titelführung gestellt. «Das ist so üblich», sagte Prof. Diethelm Klippel der Nachrichtenagentur dpa. Er ist der Ombudsmann für die Selbstkontrolle der Wissenschaften an der Universität Bayreuth.

Mehr darüber erfahren:

http://www.zeit.de/news-022011/23/iptc-bdt-20110223-514-28895892xml

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