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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 23. Februar 2011

Nächste Katastrophe für Guttenberg...

Also, irgendwie ist Herr Guttenberg doch nicht so beliebt wie vorgegeben wird...
Die nächste Katastrophe wartet schon auf ihn in Form einer Anzeige:


Zeitungsbericht

22.02.2011

Guttenberg soll Doktortitel zu früh geführt haben

Verteidigungsminister Guttenberg findet keine Ruhe: Ihm droht eine Strafanzeige, weil er sich früher als befugt "Dr." genannt haben soll. 

Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) muss sich nicht nur den Vorwurf gefallen lassen, Teile seiner Dissertation abgeschrieben zu haben. Nun steht er einem Bericht der „Berliner Zeitung“ zufolge auch unter Verdacht, seinen Doktortitel geführt zu haben, bevor er dazu befugt war.

Mehr erfahren:


http://www.welt.de/politik/deutschland/article12620127/Guttenberg-soll-Doktortitel-zu-frueh-gefuehrt-haben.html

1 Kommentar:

  1. Für mich ist es verwunderlich, dass niemand auf den naheliegenden Gedanken zu kommen scheint, dass ein durch Schwindel erworbener Dr-Titel nicht befugt geführt werden kann, somit jedenfalls ein Verstoß gegen den § 123 a StGB vorliegen dürfte, also erstatte ich insofern Anzeige:

    http://freegermanysobottka.blogspot.com/2011/02/strafanzeige-gem-132-stgb-gegen-karl.html

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