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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 21. Februar 2011

Am Reichstag die Polizei abziehen - endlich ! Herr de Mazière !

Obwohl Entwarnung gegeben wurde, und obwohl sich die Terrorgeschichte als Fake herausgestellt hatte, wurde die Polzei, die zusätzlich am Reichstag eingesetzt wurde, noch nicht abgezogen:


http://www.cop2cop.de/2011/02/21/bundesbereitschaftspolizei-am-reichstag-sofort-abziehen/

Bundesbereitschaftspolizei am Reichstag sofort abziehen!

21. Februar 2011 | Themenbereich: Bundespolizei | Drucken
“Wir fordern den Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière auf, die seit Monaten im Aufgabenbereich der Polizei des Landes Berlin am Reichstag zusätzlich eingesetzten Kolleginnen und Kollegen der Bundesbereitschaftspolizei sofort abzuziehen”, so Josef Scheuring (57) Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei in Berlin. Die dort seit der Terrorwarnung im November 2010 zusätzlich eingesetzten, gut ausgebildeten Polizeikräfte fehlen der Bundespolizei bei den laufenden Einsätzen, wie jetzt auch am Wochenende in Dresden oder in den Tagen vorher beim Castor - Transport nach Lubmin.
”Es ist nicht akzeptabel, dass Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei über Monate andauernd in originären Aufgabenbereichen der Landespolizei eingesetzt werden, während die übrigen Kräfte der Bundespolizei in den eigenen Aufgaben und durch polizeiliche Großlagen massiv überlastet sind und zunehmend durch diese Überlastung auch krank werden. Während am Reichstag politisch starke Polizeipräsenz dargestellt wird, fühlen sich unsere Kolleginnen und Kollegen von der Bundesregierung massiv verheizt und allein gelassen. Folge daraus ist ein zunehmend spürbarer, massiver Vertrauensverlust der Beschäftigten der Bundespolizei in die verantwortliche Politik. Auch diese Entwicklung macht uns inzwischen große Sorge”, so Scheuring.


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