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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 23. Februar 2011

Das Familienproblem mit Herrn Guttenberg



Heute passiert...


...und zwar deshalb:

Guttenberg im Bundestag "Den glänzenden Doktor zusammengeschnorrt"

Von Thorsten Denkler, Lena Jakat und Birgit Kruse
Er verzichtet auf seinen Doktorgrad - damit sind für Karl-Theodor zu Guttenberg alle Fragen geklärt. Doch die Opposition sieht das anders und verschärft ihre Angriffe. Im Bundestag muss sich der Verteidigungsminister selbst verteidigen. Guttenberg macht nicht nur klar, dass er an seinem Amt festhalten will - er hält sich auch für ein gutes Vorbild. Die Debatte im Live-Ticker.
Nach der Fragestunde im Bundestag ist klar: Karl-Theodor zu Guttenberg will Verteidigungsminister bleiben. Der Minister räumte erneut ein, eine "offensichtlich sehr fehlerhafte Doktorarbeit geschrieben" zu haben. Den Vorwurf einer bewussten Täuschung wies Guttenberg erneut zurück. "Ich habe mehrfach gesagt, dass ich diese Doktorarbeit persönlich geschrieben habe", sagte der CSU-Politiker zu Verdächtigungen, die Arbeit nicht alleine verfasst zu haben. Und nicht nur das: Weil er Fehler eingeräumt und den Titel zurückgegeben habe, tauge er sogar als Vorbild. 

Und - ehrlich gesagt: Hier wurde mir auch schlecht... 

 

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