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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 23. Februar 2011

Der eine das Schätzchen der Kanzlerin, der andere der unwichtigere Buhmann - zweierlei Mass in der gleichen Partei...

Doch, es gab schon mal einen Fall wie den von Guttenberg...

Schummeldissertationen in der Union

Gestern Kasper, heute Guttenberg

Schummeldissertationen sind in der Union nichts Neues – erst 2010 wurde der CDU-Kommunalpolitiker Andreas Kasper in einem ähnlichen Fall drakonisch bestraft. 

VON GORDON REPINSKI

BERLIN taz | Der junge, aufstrebende Unions-Politiker muss sich verteidigen, seit Wochen schon. Ein Wissenschaftler ist darauf aufmerksam geworden, dass der Mann abgekupfert hat. Die Universität untersucht, es beginnt ein Streit. "Nach bestem Wissen und Gewissen" habe er die Promotion angefertigt, verteidigt sich der Unions-Politiker.
Doch es reicht nicht. Am Ende muss Andreas Kasper gehen. Er verliert seinen Doktortitel, er verliert seinen Job, er verliert seine Existenz. Absätzeweise hatte er aus Texten abgekupfert, ohne die Quellen korrekt zu zitieren. 

Unbedingt den ganzen Artikel lesen:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/gestern-kasper-heute-guttenberg/




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