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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 3. März 2011

Selbstflucht...



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Guttenberg - feige bis zum Schluss


Guttenberg hat nun auch sein Abgeordnetenmandat niedergelegt. Das ist richtig und gut. Aber die Art und Weise wie er das Mandat niederlegte zeigt einmal mehr und überdeutlich um was für einen jämmerlichen Feigling es sich handelt:

Bericht: Guttenberg legt Bundestagsmandat schriftlich nieder

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die "Bild"-Zeitung. Guttenberg habe demnach am Mittwochabend im Ministerium in Anwesenheit eines Notars eine "Verzichtserklärung" für sein Bundestagsmandat unterschrieben. Das beglaubigte Schreiben, so "Bild", sei direkt an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) weitergeleitet worden und soll am Donnerstag im Bundestag eintreffen.

Üblicherweise wird das Bundestagsmandat in einem persönlichen Gespräch mit Parlamentspräsident Lammert niedergelegt.


Ja. Üblicherweise wird das Mandat in einem persönlichen Gespräch mit dem dem Parlamentspräsidenten niedergelegt. Aber Lammert hatte - was wohl die einzige gute Tat in seinem Politikerleben bleiben wird - ja Kritik an dem Lügenbaron Münchhausen zu Guttenberg geäußert und Kritik ist Majestätsbeleidigung. Aus lauter Angst seinen Freiherrenkörper der Gefahr weiterer Majestätsbeleidigungen auszusetzen, hat der Gutti seine Niederlegung schriftlich verkündet und von einem Notar beglaubigen lassen.

Vermutlich ein Notar der Bundeswehr oder des Ministeriums. Denn den bezahlt der Bürger und der Gutti hat auch diese Kosten gespart. Ja. Es muss ein beschissenes Gefühl sein, wenn man sich als früherer Superstar der Politik nun auf den Boden zurückgehohlt sieht. Da kneift man dann feige. Die Leute die diesen Guttenberg wieder haben wollen, können nicht ganz dicht sein. Wer braucht einen feigen Lügner?

Zum Glück vergisst das Netz nichts und wenn er in ein paar Monaten oder Jahren ein Comeback versucht, dann wird das Netzgedächtnis die Menschen schon aufklären. Aber vermutlich ist er auch zu feige überhaupt wieder einen Versuch zu wagen.

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