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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 15. März 2011

Kamikaze...



«Rein, raus. Sonst sterben sie»

 

Von Reto Knobel.
Männer, die als erste bei Aufräumarbeiten nach einer Atomkatastrophe eingesetzt werden, heissen Liquidatoren. Beim Unfall von Tschernobyl wurden etwa 700'000 von ihnen eingesetzt. Mit unvorstellbaren Folgen.
Laut Informationen der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA, die sich auf Angaben der japanischen Regierung beruft, beträgt die derzeitige Strahlendosis rund um das beschädigte Atomkraftwerk Fukushima-Daiichi bis zu 400 Millisievert pro Stunde.

Zum Vergleich: Der Grenzwert für die Normalbevölkerung beträgt gemäss dem Schweizer Kernphysiker Stephan Robinson 1 Millisievert – pro Jahr. Bei beruflich strahlenexponierten Menschen (etwa Arbeiter in Atomkraftwerken) liegt die oberste Grenze bei jährlich 20 Millisievert. Robinson geht aufgrund dieser enormen Strahlenbelastung in Japan davon aus, «dass der Reaktorkern seit Tagen im Trockenen liegt».

Mehr erfahren:

http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/die-tsunami-katastrophe/Rein-raus-Sonst-sterben-sie/story/19963037?dossier_id=885


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