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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mittwoch, 9. März 2011

Guttenberg - er schreckte vor nichts zurück...



Guttenberg hat auch beim eigenen Doktorvater abgeschrieben

09.03.2011, 12:09 Uhr

Auch bei seinem Doktorvater hat Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) angeblich massiv abgekupfert. Die Dissertation des ehemaligen Verteidigungsministers enthalte an 29 Stellen Fragmente aus Peter Häberles Standardwerk "Europäische Verfassungslehre", ohne dass die Quelle ausreichend genannt sei. Das berichtet das Guttenplag-Wiki.

http://nachrichten.t-online.de/guttenberg-hat-auch-beim-eigenen-doktorvater-abgeschrieben/id_44875200/index

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