Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 3. März 2011

Die Opfer zum Schweigen bringen...

...wieder einmal, und wieder....


Skandal-Aufarbeitung

Missbrauchsopfern droht der Maulkorb

Von Peter Wensierski

Drei Bundesministerinnen, 60 Experten: Am Runden Tisch zum Missbrauch stehen die Interessen von Institutionen und Parteien im Zentrum, nicht die der Opfer. Jetzt geht es um mögliche Entschädigungen. Etliche Betroffene haben ganz andere Probleme: Sie sehen sich Klagen mutmaßlicher Täter ausgesetzt. 
Hamburg - Sie sollten ihr Schweigen brechen, endlich erzählen, was damals passiert ist. Als vor einem Jahr ein Missbrauchsskandal das Bonner Aloisiuskolleg erschütterte, fühlten sich betroffene ehemalige Schüler mit ihren Nöten erstmals ernst genommen.

Zwölf Monate später ist die Aufbruchstimmung in Ernüchterung umgeschlagen. "Jetzt ist alles, wie es schon immer war", sagt einer der vom Missbrauch Betroffenen. Die Bonner Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen gegen einen der mutmaßlichen Täter wegen Verjährung ein. Doch damit nicht genug: Der Beschuldigte ging sogleich per Unterlassungsklage gegen ehemalige Schüler und deren Aussagen vor. Die Opfer sehen sich dadurch gezwungen, weiter zu schweigen.

 Unbedingt weiterlesen:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,748348,00.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen