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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 14. September 2010

Der Anwalt des Schwächeren?... - Bundespräsident Wulff und die Mediation des Falles Sarrazins

Das Bundespräsidialamt hat bislang nur eingeräumt, dass es den freiwilligen Rückzug Sarrazins aus dem Vorstand der Bundesbank eingefädelt und die „Rolle der Mediation“ eingenommen habe.
Um das nachvollziehen zu können, ist die Frage zu klären, was Mediantion ist, und wie dieses Verfahren im Fall Sarrazin angewandt wurde.

Was Mediation ist, kann hier nachgelesen werden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mediation

"Vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Mit der Schlichtung hat Mediation gemein, dass ohne Zustimmung der Parteien keine verbindliche Entscheidung gefällt wird. Insofern kann man sie als besonderes Schlichtungsverfahren bezeichnen. Allerdings zeichnet sich die Mediation gegenüber der Schlichtung dadurch aus, dass der Mediator die Entscheidung ganz den Konfliktbeteiligten überlässt, also auch keine Kompromissvorschläge macht. Ebenso ist das Verfahren mit der Tätigkeit einer Einigungsstelle nicht vergleichbar."

Wenn dies also zutreffend ist, dann ist doch wohl klar, was die FAZ berichtet: Die Bedinungen diktieren die anderen, in der Mediation wird herausgefunden, ob es so gut ist - und voilà ! - Schon klappt das Ganze.

Jedenfalls soll es so ähnlich gelaufen sein, ohne die Beteiligung der Bundesbank, und die verpfeift das Ganze jetzt.

Hier: ist es zu lesen:

Fall Sarrazin

Wulff diktierte der Bundesbank die Bedingungen

Die Einflussnahme des Bundespräsidenten auf die Bundesbank ging in der Affäre um Thilo Sarrazin weiter als bekannt. Die Verhandlungen über die Bedingungen für den Rücktritt von Sarrazin wurden offenbar allein von Vertretern des Bundespräsidenten geführt, heißt es im Umfeld der Bundesbank.


Mehr erfahren:
http://www.faz.net/s/Rub31A20177863E45B189A541403543256D/Doc~E4F593E7F801C4287BB0523539E6AA3EA~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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