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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 27. September 2010

Noch ein Aspekt zur Gesundheitspolitik



Gesundheitsreform oder Gesundheitsreförmchen?

Röslers Reform des Gesundheitswesens

Birgid Becker, Deutschlandfunk

Nun klagen sie also alle: die Koalition, na ja, Freunde aus der CSU, die Ärzte, die mehr liberale Liebesdienste erwartet hätten, die Arzneimittelhersteller, wenn auch nur pro forma, damit niemand merkt, dass ihre Lobby erfolgreich gearbeitet hat - nun klagen sie alle.

Nur die, die wirklich Grund zum Klagen hätten, sind still. Nein, nicht die Patienten sind gemeint, nicht die Versicherten, die ziemlich allein gelassen künftig alle Lasten der älter werdenden Gesellschaft zu schultern habe Patienten und Versicherte natürlich, die hätten Grund zu klagen - aber die sind an dieser Stelle nicht gemeint.

Nein, wer wirklich Grund zu klagen hat, mehr noch, wer lautstark stöhnen und lamentieren müsste angesichts der Röslerschen Reform, das sind die Chefs jener 16 Krankenkassen, die seit diesem Jahr bereits Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern verlangen. Was für eine Fehlentscheidung war das! Und was wurden die 16 bestraft für ihre Zusatzbeitrags-Offenbarung - mit einem Mitgliederschwund in bis dahin nicht gekanntem Umfang.

Und wozu das alles? Für nichts. Hätten die 16 Kassen nur ein bisschen gewartet, die knappen Finanzmittel nur etwas gestreckt - niemand anderes als Philipp Rösler selbst hätte ihre Notlage gelindert.

Weiter lesen:

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/themenderwoche/1281040/

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