Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 25. April 2011

Heimweh nach Jerusalem



Es ist noch nicht einmal ein ganzes Jahr her, dass Firas Maraghy einen Hungerstreik absolvierte, weil er seine Heimatrechte - auch für seine Tochter - wahrnehmen wollte, die ihm verweigert wurden. Sein Recht auf Wohnsitz in Jerusalem.
Er wurde missachtet, hingehalten und letztendlich betrogen, wie viele...

Nun also der nächste Anwärter, nur auf andere Art: Dieser Mann war lange Zeit in Amerika, dann zog es ihn wieder nach Jerusalem. Nun soll er ausgewiesen werden.


Buchhändler kämpft um Aufenthaltsrecht in Jerusalem

Unerwünscht in der Heimatstadt

20 Jahre lebte Munther Fahmi in den USA, bevor er in seiner Heimatstadt Jerusalem einen Buchladen eröffnete. Aus Sicht der israelischen Behörden verlor der Palästinenser durch seine Abwesenheit das Aufenthaltsrecht. Nun droht ihm die Abschiebung aus seiner Geburtsstadt.
Von Clemens Verenkotte, ARD-Hörfunkstudio Tel Aviv

http://www.tagesschau.de/ausland/muntherfahmi100.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen