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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 23. April 2011

Arbeitslose von der Arbeitsagentur...


10.000 Stellen in den Arbeitsagenturen sollen abgebaut werden. Die Frage ist dann, wenn die Fallmanager und Sachbearbeiter arbeitslos sind, ob diese dann auch als faul und versoffen gelten, oder ob ihnen ein Sonderstatus eingeräumt werden soll, wenn sie bekennen, was sie vorher gearbeitet haben...
Diese Konditionen müßte Herr Weise mit der BILD-Zeitung aushandeln, im Interresse und zum Schutz seiner zu entlassenen Mitarbeiter, um diese vor der üblichen Verunglimpfung, Diskriminierung und Hetze zu schützen.

Es ist allerdings anzuzweifeln, dass die Herren Chefs und Vorstände dazu fähig sind, und sich auch nur einen Zentimeter rühren für ihre ehemaligen Vermittlungssklaven und Handlanger, mit denen zuvor andere fertig gemacht wurden.

Den Artikel zu den Entlassungen gibt es hier:


http://www.presseportal.de/pm/30621/2031653/rheinische_post

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