Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 21. April 2011

“Bildungsgutscheine lassen sich nicht versaufen”



http://www.nachrichtenspiegel-online.de/2011/04/21/ueber-dresden-lacht-die-sonne-ueber-den-rest-die-ganze-welt/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+NachrichtenspiegelOnline+%28Nachrichtenspiegel+online%29

Über Dresden lacht die Sonne, über den Rest die ganze Welt

Sehr geehrter Herr Frank Steffel ( Mitglied des Bundestages Fraktion CDU/CSU)
Betrifft: “Bildungsgutscheine lassen sich nicht versaufen”
Ihre Unterstellung, Hartz IV Eltern nehmen die Möglichkeit des sogenannte Bildungspaketes nicht war, weil sich die Bildungsgutscheine nicht versaufen und verrauchen lassen, bedarf einer Antwort.
Sie vermuten, “dass viele Eltern aus Hartz-IV-Familien die Gutscheine nicht wollen, weil sie sich nicht zu Bargeld machen ließen.“. Und weiter stellen Sie fest : “Die Bildungsgutscheine sind ausschließlich für das Wohl der Kinder, man kann sie nicht für Nikotin und Alkohol benutzen“.
Es bleibt festzustellen, dass Sie dies vermuten, beweisen können Sie Ihre Aussagen nicht. Oder schließen sie hier von sich auf andere?
Für Sie ist also die Mehrheit der Hartz IV Bezieher anscheinend Alkoholiker, Nikotin-Abhängige und verantwortungslose Eltern.
Das kann nur ein Bundestagsabgeordneter sagen, welcher jeden Monat durch einen Griff in die Tasche der Steuerzahler Abgeordneten Bezüge in seine eigene Tasche stecken kann, egal was er für einen Schwachsinn von sich gibt. Ihre Wortmeldung könnte auch darin begründet sein, dass Sie als Totalversager 2001 im Berliner Wahlkampf gegen Klaus Wowereit (SPD) antraten. Doch Ihre Strategie,sich als “Kennedy von der Spree” zu vermarkten, ging nicht auf. Für die CDU holten Sie 2001 nur knapp 24 Prozent der Stimmen, Wowereit siegte mit knapp 30 Prozent (für den hab ich auch nichts übrig).
Und noch ein Hinweis bezüglich Alkoholabhängiger Hartz IV Empfänger: Diese haben ja leider in ihren Reihen viele prominente Vorbilder. Zum Beispiel Ihren Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder.
Volker Kauder, “Botschafter des Bieres 2010″ hatte nach dem Fassbieranstich zum Mikrofon gegriffen und den 2700 Gästen berichtet: “Wenn ich ein Achtel Wein im Jahr trinke, dann ist das viel. Aber zwei, drei Weizenbier am Tag -die müssen einfach sein.”
Ja Herr Steffel, das erklärt so manche Aussage von CDU/CSU Politikern im Deutschen Bundestag, wie Sie einer sind. Vielleicht wäre es ratsam, wenn Politiker im Bundestag sich einen Alkoholtest unterziehen, bevor sie etwas von sich geben.
Abschließend, möchte ich noch eine der berühmtesten Sprachschätze in der Bundestagsgeschichte, dessen Inhalt keinesfalls aufgrund zu hoher Komplexität missverstanden werden konnte, von Ex-Außenminister Joschka Fischer (B90/Grüne) wiedergeben, welcher in abgewandelter Form für den EINEN oder ANDEREM Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und FDP zutreffen ist:
„Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch“.
(Quelle)
-
Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen