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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 30. April 2011

1. Mai

eigenes Fotoalbum
Surreale Traumbilder im Mai

1. Mai: Tag des Grundeinkommens

Arbeit ist auch nicht mehr, was sie mal war. Dasselbe gilt für den Tag der Arbeit. Es haftet ihm etwas Gestriges an, etwas Antiquiertes. Und die alljährlich ritualisierten 1. Mai-Kundgebungen sind in der Regel eher Folklore denn wahrhaftige Kampftage der ArbeiterInnenbewegung. Warum also nicht stattdessen am 1. Mai den Tag des Grundeinkommens ausrufen? – Ein Pamphlet.

Hier das Pamphlet lesen:


http://walbei.wordpress.com/2011/04/30/1-mai-tag-des-grundeinkommens/

Nr.#596 Realträumer.

Vom Realitätsbewusstsein der sachlichen Wünsche des Gewollten. 

 
Herr Weise, - seines Zeichens Bundesagent für das beste Entertainment regierungsbedürftig gestylter Akzeptanz für Leih-, Zeit-, und Prekärarbeitsplätze, weiß anhand einer 3Mill.-Marke mal wieder zu berichten, dass alles in Ordnung ist. Das mediale Kunststück eines ganzen Jahrzehnts, Erwerbslosenzahlen außerhalb ihrer negativen Hintergrundentwicklungen anzusehen. Wie z.B. das Verschwinden sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze genauso, wie die mitunter nicht mehr tragbaren Lebenssituationen von Menschen in Prekär- Leih-, oder Zeitarbeitsjobs. Die oftmals nicht mehr mögliche Lebens-, bzw. Familienplanung betreffs zeitlich und räumlich befristeter Beschäftigungen, sieht der auf die einfachsten aller Zahlen fixierte, sogar noch als Sprung in einen sogenannten ersten Arbeitsmarkt, der gerade eben durch genannte Probleme, nebenher den Bach runter geht. 

Mehr lesen:
http://www.antiferengi.de/cgi-bin/environ?line=blogs&act=show&bnr=596&cnr=&bcnr=

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