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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 24. Januar 2011

Unmenschliche Rituale in der Bundeswehr? - Ausrotten, sofort !



Guttenberg in der Kritik Der Schuldzuweiser



Ein Kommentar von Peter Blechschmidt
 
Die Feldpost-Affäre, die Vorfälle auf der "Gorch Fock" und in Afghanistan: Das Krisenmanagement von Karl-Theodor zu Guttenberg beweist einmal mehr, dass der Verteidigungsminister vor allem ein Meister der Selbstverteidigung ist. Wenn es um den guten Eindruck geht, nimmt er sogar Brüche in seiner Argumentation in Kauf.
In gehetzten Zeiten bleibt oft wenig Luft, Entscheidungen gründlich zu durchdenken. Wenn die Sonntags-Zeitung peinliche Veröffentlichungen ankündigt, kann sich ein Minister schon einmal zu raschen und harten Beschlüssen genötigt sehen. Man kann das verstehen. Ein Politiker ist auf gute Presse angewiesen; er lebt vom Zuspruch der Öffentlichkeit. Wer will sich da schon der Gefahr aussetzen, in Millionenauflage und in großen Lettern der Untätigkeit geziehen zu werden.

Den Artikel weiter lesen:

http://www.sueddeutsche.de/politik/guttenberg-in-der-kritik-der-schuldzuweiser-1.1050067

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