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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 19. Januar 2011

Ja, denkt denn keiner an die Kinder ? ! --- Doch, wenn sich die Parteien dabei gegenseitig eines auswischen können...

SPD und Grüne scheitern mit Anträgen zum gesunden Aufwachsen von Kindern

/Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Berlin: (hib/AW/KRU) Der Familienausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die Anträge der SPD (17/3178) und Bündnis 90/Die Grünen (17/3863), in denen die beiden Fraktionen die Bundesregierung auffordern, verstärkt mit den Ländern in der Gesundheitsförderung und Gesundheitsprävention bei Kindern und Jugendlichen zusammenzuarbeiten, mit den Stimmen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Obwohl die beiden Anträge inhaltlich sehr ähnlich seien, wie Vertreter beider Oppositionsfraktionen betonten, enthielten sich die Sozialdemokraten in der Abstimmung über den Antrag der Grünen der Stimme und umgekehrt. Die Fraktion Die Linke hingegen stimmten beiden Anträgen zu.
SPD und Grüne berufen sich in ihren Anträgen auf die Ergebnisse des 13. Kinder- und Jugendberichts der Bundesre-gierung (16/12860). Dieser habe gezeigt, dass sich die gesund-heitlichen Risiken bei circa 20 Prozent der Kinder und Jugend-lichen konzentrierten. Besonders stark betroffen seien Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien und Migranten-familien. Soziale Benachteiligungen, Umweltbelastungen und schlechte Ernährung würden zu gesundheitlichen Problemen führen. Zugleich sei eine dramatische Verlagerung der Krank-heitsbilder von den akuten zu den chronischen und von den somatischen zu den psychischen Störungen zu beobachten. Fehlende Bewegung, ungesunde und einseitige Ernährung, Leistungsdruck und ein zunehmender Medienkonsum seien dafür wesentliche Ursachen.
Auch die Linksfraktion verwies in der Ausschusssitzung auf die deutlich schlechteren Chancen von Kindern- und Jugendlichen aus sozial schwachen Familien auf ein gesundes Aufwachsen.
Die Vertreter der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion hingegen kritisierten, dass die Anträge die vielfältigen Initiativen der Regierung zur Gesundheitsfürsorge und Prävention bei Kindern und Jugendlichen verschwiegen. In der Praxis seien auf diesem Gebiet zunächst einmal Länder und Kommunen zuständig. Zur Bestandsaufnahme des Kinder- und Jugendberichts gehöre auch, dass etwa 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland gesund und gut aufwüchsen.
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