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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 26. Januar 2011

Christliche Kriegskultur...


 Afghanistan-Mandat zugestimmt

Auswärtiger Ausschuss
Berlin: (hib/BOB/KRU) Deutsche Streitkräfte sollen ihr Engagement im Rahmen der ISAF (International Security Assistance Force) in Afghanistan vorerst bis zum 31. Januar 2012 fortsetzen. Der Auswärtige Ausschuss stimmte am Mittwochmittag einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung (17/4402) zu. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP sowie die oppositionelle SPD stimmten für den Einsatz. Die Linksfraktion sowie ein Abgeordneter aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen. Der Rest der Grünen enthielt sich. Über die Initiative wird voraussichtlich am kommenden Freitag im Plenum des Bundestages abgestimmt. Maximal 5.350 Soldaten würden in den ISAF-Regionen Kabul und Nord eingesetzt.
Darüber hinaus könnten sie in anderen Regionen ”für zeitlich und im Umfang begrenzte Maßnahmen eingesetzt werden“, sofern diese Maßnahmen zur Erfüllung des Gesamtauftrages ”unabweisbar“ seien, heißt es in dem Antrag weiter. Die Ausgaben betrügen für den angestrebten Zeitraum insgesamt 1,06 Milliarden Euro. Zur Begründung heißt es in der Initiative, Ziel der Staatengemeinschaft bleibe ein ”souveränes und hinreichend stabiles Afghanistan“, das die in seiner Verfassung verankerten Menschenrechte achte, das sich wirtschaftlich und sozial entwickeln könne und von dessen Boden keine Gefahr für die Region und die Staatengemeinschaft ausgehe.

Deutscher Bundestag
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Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
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