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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Donnerstag, 17. Juni 2010

Einer lehnt sich auf...

Apell von Kurt Biedenkof


http://www.faz.net/s/Rub9F8AFB0E023642BAAB29EA1AEF2A9296/Doc~E23B1B9DA74764ED087CA83E0AC24A315~ATpl~Ecommon~Scontent.html



Kurt Biedenkopf zur Präsidentenwahl

Gebt die Wahl frei!

Am 30. Juni wird nicht über den Fortbestand der Bundesregierung abgestimmt, sondern über die Person, die Bundespräsident werden soll. Die Entscheidung darf nicht mit dem Schicksal der Regierung verbunden werden. Der ehemalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf fordert die „Freigabe“ der Wahl.

 

17. Juni 2010 
Seit 1979 habe ich an allen Wahlen eines Bundespräsidenten teilgenommen. Fast immer gab es einen oder mehrere Gegenkandidaten. Immer warben die Parteien bei den Mitgliedern der Bundesversammlung für die Kandidaten, die sie empfohlen hatten. Richard von Weizsäcker und Johannes Rau unterlagen mit ihren ersten Bewerbungen und wurden später doch zum Bundespräsidenten gewählt, Richard von Weizsäcker mit den bisher höchsten Ergebnissen.
Was wir jedoch heute erleben, ist neu. Der 2009 wiedergewählte Bundespräsident ist vorzeitig zurückgetreten. Und die politischen Parteien begnügen sich nicht mit einer Empfehlung für ihre Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten. Sie erwecken den Eindruck, die Wahl des Staatsoberhaupts sei mit einem Votum über den Fortbestand der Regierungskoalition und damit der Bundesregierung verknüpft. Die mit diesem Junktim verbundenen Folgen gefährden nicht nur die Autorität der Bundesversammlung und ihrer Wahl. Sie bedrohen auch die Autorität und die Würde des Amtes des Bundespräsidenten selbst und das Vertrauen der Bevölkerung in seine Überparteilichkeit. Sie verbinden sich auf unheilvolle Weise mit einem ständig wachsenden Gemenge von Misstrauen, Unbehagen, Ängsten vor zunehmender Instabilität und schlichter Ablehnung dessen, was als Politikbetrieb wahrgenommen wird. Das Ergebnis beginnt an der Legitimation unserer demokratischen Ordnung selbst zu zehren.

Diese Entwicklung ist inzwischen weit fortgeschritten. Dennoch lohnt sich der Versuch, sie wieder einzufangen und zu dem zurückzukehren, worum es allein geht: um die freie und geheime Wahl des Bundespräsidenten durch Bürgerinnen und Bürger, die ihre persönlichen Entscheidungen selbst treffen.

Wahl ohne Zwang

Die Bundesversammlung, die unseren Bundespräsidenten wählt, ist das Ergebnis der Erfahrungen, die unsere Vorfahren in der Weimarer Republik mit der direkten Wahl des Reichspräsidenten gemacht haben. Man übertrug die Wahlentscheidung deshalb auf ein Gremium, das zwischen der Volkswahl und der Wahl durch den Bundestag angesiedelt ist: die Bundesversammlung. Ihre einzige Aufgabe ist die Wahl des Bundespräsidenten. Sie wird gebildet aus den Mitgliedern des Bundesparlaments und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die durch die Bundesländer entsandt werden. Sie wählen den Bundespräsidenten in freier und geheimer Wahl und ohne Aussprache. Sie sind, wie alle Abgeordneten, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Die Mitglieder der Bundesversammlung unterliegen keinem Fraktionszwang. Im Unterschied zum parlamentarischen Betrieb, der nicht ohne Fraktionszwang auskommen kann, ist die Bundesversammlung für die Erledigung ihrer Aufgabe auf Fraktionszwang nicht angewiesen. Deshalb gibt es für ihn in der Bundesversammlung keine Rechtfertigung. Die politischen Parteien können für die von ihnen vorgeschlagenen Kandidaten werben. Aber sie dürfen keinen Druck auf die Mitglieder ausüben, damit sie sich ihren Empfehlungen anschließen.
Der Auftrag der politischen Parteien ist in unserer Verfassung ebenso klar bestimmt wie begrenzt. Die Parteien wirken an der Willensbildung des Volkes mit. Aber sie sind nicht das Volk. Die Bundesversammlung als Vertretung des Volkes wählt den Bundespräsidenten aus der Reihe der vorgeschlagenen Kandidaten. Auf die Mitwirkung der politischen Parteien ist sie dabei nicht angewiesen. Wäre es anders, käme dies in unserer heutigen Verfassungswirklichkeit einer Wahl des Bundespräsidenten durch die politischen Parteien gleich. Mit der Idee unserer Verfassung wäre das nicht vereinbar.

Verfehlte Argumente

Aus ihrem Verfassungsauftrag folgt, dass die Bundesversammlung bei der Wahl des Bundespräsidenten weder direkt noch indirekt für die Entscheidung anderer politischer Fragen in Anspruch genommen werden darf. Das gilt auch für die Frage nach Bestand oder Fortsetzung der Regierungskoalition und der von ihr getragenen Bundesregierung. Bei ihrer Personalentscheidung darf sich die Bundesversammlung nicht durch sachfremde Gesichtspunkte beeinflussen lassen. Die Parteien, aber auch die Medien dürfen sie nicht dazu auffordern oder unter Druck setzen. Die politische Kultur, auf der unsere Demokratie gründet, verlangt von ihnen, dass sie sich begrenzen.

An dieser Begrenzung fehlt es, wenn behauptet wird, die Regierungskoalition sei am Ende, gelänge es ihr nicht, „ihren Kandidaten“ in der Bundesversammlung „durchzusetzen“. Diese Behauptung widerspricht der verfassungsrechtlichen Ordnung des Verhältnisses von Bundesversammlung und Bundestag. Die Koalition kann sich nur in politischen Aufgaben bewähren, die in ihren Gestaltungsbereich fallen. Die Mitglieder der Bundesversammlung zu einem Abstimmungsverhalten zugunsten ihres Personalvorschlages zu veranlassen gehört offensichtlich nicht dazu. Darüber, ob die Koalition steht oder scheitert, entscheidet nicht die Bundesversammlung. Darüber entscheidet der Bundestag.

Der überdehnte Anspruch der Parteipolitik

Dass die Bundesversammlung dennoch mit dieser Frage belastet wird, wirft nicht nur ein bezeichnendes Licht auf den schwindenden Respekt vor den grundlegenden Prinzipien unserer Verfassung und ihrer Institutionen. Es lässt auch das Ausmaß der Relativierungen erkennen, denen der Inhalt und die Bindungswirkung der Verfassungseinrichtungen ausgesetzt sind. Zwischen diesem Prozess, dessen Beginn über viele Jahre zurückverfolgt werden kann, und der wachsenden Distanz der Bevölkerung bestehen durchaus Zusammenhänge.

Wer diese Distanzierung mit Politikverdrossenheit erklärt, statt nach ihren Ursachen zu fragen, macht es sich zu leicht. Gleichgültig, wie die Wahl des neuen Bundespräsidenten ausgeht, lässt sich schon heute feststellen: Die breite Zustimmung in der Bevölkerung zur Kandidatur Joachim Gaucks ist nicht nur seinen allseits gerühmten Qualitäten geschuldet. Sie ist zugleich Ausdruck eines zunehmenden Misstrauens gegenüber dem umfassenden Anspruch der politischen Parteien. Dieser Anspruch wird auch in dem Versuch sichtbar, sich der Bundesversammlung für die Entscheidung ihrer machtpolitischen Fragen zu bedienen.
Die Folgen werden die Mitglieder der Bundesversammlung selbst treffen. In den Augen der Bevölkerung hätten sie nicht eigenverantwortlich gehandelt. Sie hätten es zugelassen, dass die Wahl des Bundespräsidenten mit dem Erhalt oder dem Sturz der Regierungskoalition oder Neuwahlen verbunden und damit Teil des politischen Machtspiels wurde. Sie hätten so dazu beigetragen, dass Grundregeln unserer demokratischen Gesellschaft verletzt werden konnten.
Eine auf diese Weise beeinflusste Wahl ist verfassungspolitisch fragwürdig. Weit wichtiger jedoch: Sie kann dem gewählten Bundespräsidenten weder die Autorität noch die Glaubwürdigkeit vermitteln, die mit einer wirklich freien Wahl verbunden wären. Für die wirksame Ausübung seines Amtes ist er auf beides, Glaubwürdigkeit und Autorität, angewiesen; nicht zuletzt als Hüter der Fundamente unserer Wertordnung. In unserer Gegenwart sind sie angesichts der immensen Aufgaben und Herausforderungen, die vor uns allen liegen, besonders unverzichtbar.

Die Abstimmung muss „freigegeben“ werden

Es liegt deshalb im eigenen Interesse beider Kandidaten: die Verbindung der Wahlentscheidung mit dem Schicksal der Regierungskoalition abzulehnen und als Bedingung ihrer Kandidatur die „Freigabe“ der Wahlentscheidung durch die Mitglieder der Bundesversammlung zu verlangen.
Auch Regierungskoalition und Opposition sollten sich darauf verständigen, die entstandene Vermengung des Auftrages der Bundesversammlung mit ihren jeweiligen politischen Zielen aufzulösen. Sie sollten alle Anstrengungen unternehmen, dem ursprünglichen Auftrag der Bundesversammlung wieder zu seinem Recht zu verhelfen. Sie sollten auf eine der Fraktionsdisziplin vergleichbare Bindung ihrer Mitglieder verzichten und die Abstimmung „freigeben“!
Dabei verdeutlicht die Anwendung dieses aus der parlamentarischen Praxis stammenden Begriffes auf die Bundesversammlung das Ausmaß der Verfälschung, die die Freiheit der Mitglieder der Bundesversammlung erfahren hat. Denn mit der „Freigabe“ der Abstimmung „gewähren“ die Parteiführungen de facto den Mitgliedern der Bundesversammlung das Recht, das ihnen von Verfassungs wegen zusteht und das - anders als im Parlament - durch Fraktionszwang nicht gebunden werden darf.
Damit würden sie nicht nur der Verfassung und ihrem Auftrag an die Bundesversammlung gerecht werden. Sie gäben den Mitgliedern der Bundesversammlung auch die Möglichkeit, als freie Bürger mit dem Ergebnis ihrer Wahl vor der Öffentlichkeit zu bestehen.
Kurt Biedenkopf war von 1973 bis 1977 Generalsekretär der CDU und von 1990 bis 2002 Ministerpräsident von Sachsen.



http://www.radio-utopie.de/2010/06/17/biedenkopfs-intervention-sieg-der-verfassung-und-beginn-einer-neuen-grosen-koalition/


Biedenkopfs Intervention: Sieg der Verfassung und Beginn einer neuen großen Koalition

Von Daniel Neun | 17.Juni 2010
Die Intervention von Kurt Biedenkopf zur “Freigabe” der Bundesversammlung für die Wahl des Bundespräsidenten markiert eine dramatische Wende in der bis dato schwachen Demokratie auf deutschem Boden. Sie könnte als Zeitenwende in der Berliner Republik gelten. Gleichzeitig markiert sie aber auch den Anfang einer unvermeidbaren weiteren “großen” Koalition aus CDU, SPD und CSU an der Berliner Bundesregierung.

Bereits am gestrigen Abend hatte die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (1) eine republikanisch-publizistische Bombe gezündet. In einem Artikel kündigte die konservative Zeitung einen Feuilleton-Beitrag des ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf zur kommenden Bundesversammlung am 30.Juni an. Das größte parlamentarische Gremium der Republik wählt den Bundespräsidenten und tritt ausschließlich zu diesem Zweck zusammen.
Bereits die Ankündigung dieses Beitrags von Kurt Biedenkopf machte klar, dass es hierbei um nichts anderes als um eine Zeitenwende ging.
Biedenkopf, ein alter Konkurrent des 16 lange Jahre in Westdeutschland und dem wiedervereinigten Deutschland regierenden Bundeskanzlers Helmut Kohl  (1983-1998), fordere beide Kandidaten um das Präsidentenamt, Christian Wulff und Joachim Gauck, sowie alle politischen Parteien im Parlament auf, die Wahl des Bundespräsidenten in der Bundesversammlung “freizugeben”, so die FAZ.
“Schon dass er sich mit diesem Appell an die Öffentlichkeit wenden müsse, bewertet Biedenkopf als Indiz dafür, dass den Parteiführungen die Begriffe für das von Verfassungs wegen Gebotene abhanden gekommen seien. Streng genommen könnten die Parteien eine Wahl gar nicht freigeben, die nach dem Grundgesetz ohnehin frei sei.”
Wie die Zeitung weiter schrieb, hatte Kurt Biedenkopf am 9.Juni einen Termin im Bundeskanzleramt bei Angela Merkel wahrgenommen. Dort hatte Merkel in einem offensichtlich dramatisch verlaufenden Treffen versucht, Biedenkopf von einer öffentlichen Intervention abzubringen. Doch es nützte nichts.
Bereits heute Nacht begann die etablierte Informationsindustrie heiss zu laufen. Überall konnte man das allgemeine Entsetzen der in 20 Jahren Autopilot trainierten Nichtskönner, “Spindoktoren” und bräsigen Höflinge der Macht registrieren. Noch den Vormittag über versuchte man in den Zentralkomitees der Medienmonopole alle möglichen anderen Themen an die Wand zu malen. Auch das nützte nichts mehr.
Gegen Mittag erschien heute dann der Beitrag von Kurt Biedenkopf in der Netzausgabe der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (2). Er beinhaltete Sätze, die man seit den Appellen von Präsident Richard von Weizsäcker nicht mehr gehört hat.
“Der Auftrag der politischen Parteien ist in unserer Verfassung ebenso klar bestimmt wie begrenzt. Die Parteien wirken an der Willensbildung des Volkes mit. Aber sie sind nicht das Volk. Die Bundesversammlung als Vertretung des Volkes wählt den Bundespräsidenten aus der Reihe der vorgeschlagenen Kandidaten. Auf die Mitwirkung der politischen Parteien ist sie dabei nicht angewiesen. Wäre es anders, käme dies in unserer heutigen Verfassungswirklichkeit einer Wahl des Bundespräsidenten durch die politischen Parteien gleich. Mit der Idee unserer Verfassung wäre das nicht vereinbar.”
Wie auch Kurt Biedenkopf sicherlich weiß, ist so gut wie nichts mehr von dem, was die Leitungsebene der etablierte Parteien-Kaste in Berlin durchzieht, mit der Idee unserer Verfassung vereinbar. Und nicht nur das: seit dem Anschluss der DDR an die westdeutsche BRD und der nicht erfolgten Volksabstimmung über das Grundgesetz als gesamtdeutsche Verfassung, wurde durch sämtliche Regierungen und alle etablierten Parteien nichts anderes versucht, als die Verfassung Grundgesetz zuerst mit Zweidrittel-Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag mehr und mehr  zu verwässern, dann einzuschränken und dann fundamental zu zersetzen.
Die von CDU, SPD, CSU und Teilen der FDP in Artikel 13 und 16 eingebauten Schwatzorgien seien hier nur als ein Beispiel genannt; andere wären die jetzt schon als “Fehler” erkannten Föderalismusreformen von 2006 und 2009, wahre Metzeleien. Denn in der “großen Koalition” (2005-2009) unter Angela Merkel und ihrem umtriebigen Innenminister Wolfgang Schäuble war man schließlich zum offenen Angriff gegen die Verfassung übergegangen. Wo das Grundgesetz nicht sowieso in seiner Gültigkeit angezweifelt wurde, ignorierte man es einfach. Die erbärmlichen Bundestagsabgeordneten von SPD, CDU und CSU beschlossen ein verfassungswidriges Gesetz nach dem anderen, gegen das dann die Bevölkerung beim Bundesverfassungsgericht jahrelang hinterherklagen durfte.
Nun ist, zum ersten Mal seit sehr langer Zeit, überhaupt wieder von einer Grenze der Macht der Staatsorgane die Rede. Kurt Biedenkopf über den Auftrag der Bundesversammlung laut Grundgesetz (2):
“Aus ihrem Verfassungsauftrag folgt, dass die Bundesversammlung bei der Wahl des Bundespräsidenten weder direkt noch indirekt für die Entscheidung anderer politischer Fragen in Anspruch genommen werden darf. Das gilt auch für die Frage nach Bestand oder Fortsetzung der Regierungskoalition und der von ihr getragenen Bundesregierung. Bei ihrer Personalentscheidung darf sich die Bundesversammlung nicht durch sachfremde Gesichtspunkte beeinflussen lassen. Die Parteien, aber auch die Medien dürfen sie nicht dazu auffordern oder unter Druck setzen. Die politische Kultur, auf der unsere Demokratie gründet, verlangt von ihnen, dass sie sich begrenzen.”
Schön, dass das auch mal jemand merkt. Lang hat´s gedauert.
“An dieser Begrenzung fehlt es, wenn behauptet wird, die Regierungskoalition sei am Ende, gelänge es ihr nicht, „ihren Kandidaten“ in der Bundesversammlung „durchzusetzen“…Darüber, ob die Koalition steht oder scheitert, entscheidet nicht die Bundesversammlung. Darüber entscheidet der Bundestag.”
So ist es, und das verspricht noch durchaus spannend zu werden. Aber das steht eben auf einem anderen Verfassungsblatt. Trotzdem soll auch diese Geschichte hier einmal erzählt werden, damit die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einmal merken, wie rund der Kreis ihrer deutschen Geschichte ist.
BETRUG EINER GENERATION
Vor 18 langen Jahren schrieb der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker den damals schon im Höhenrausch befindlichen Parteiapparaten etwas im Stammbuch, was seitdem immer schlimmer wurde.  Sein legendäres Gespräch mit den Autoren der “Zeit”, Gunter Hofmann und Werner A. Perger, ist heute nur als Buchform zu haben. Auszüge der Inhalte finden sich auf einer Antwort vom damaligen ehemaligen SPD-Bundeskanzler-Kandidaten und SPD-Fraktionsführer Hans-Hochen Vogel (3).
Man schrieb den 10.Juli 1992.
“Richard von Weizsäcker nimmt mit Blick auf die Parteien kein Blatt vor den Mund. Sie seien machtversessen und machtvergessen zugleich, sagte der Bundespräsident im Gespräch mit Gunter Hofmann und Werner A. Perger. Sie hätten ihren Einfluß weit über das Maß hinaus ausgedehnt, das der Artikel 21 des Grundgesetzes ihnen einräume. Sie versuchten überall — nicht nur in den öffentlich-rechtlichen Medien — bestimmenden Einfluß zu nehmen.
Eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger lehnten die Parteien ab. Probleme instrumentalisierten sie, um sich gegenseitig zu bekämpfen, statt sie zu lösen. Vernünftige Anträge würden allein schon deswegen abgelehnt, meint Richard von Weizsäcker, weil sie von der jeweils anderen Partei kämen. Ihre Personalauswahl tendiere zum parteiabhängigen Berufspolitiker, der weder Fachmann noch Dilettant sei, sondern ein Generalist mit dem Spezialwissen, wie man den politischen Gegner bekämpfe und die eigene Wiederaufstellung sichere. Insgesamt hätten sie sich zu einem ungeschriebenen sechsten Verfassungsorgan entwickelt, das auf die anderen fünf Verfassungsorgane einen immer weitergehenden, zum Teil völlig beherrschenden Einfluß nehme.
Dennoch seien die Parteien machtvergessen, weil sie ihren inhaltlichen und konzeptionellen politischen Führungsaufgaben nicht nachkämen. Ihre Utopie sei der Status quo, ein Leben auf Kosten der Zukunft, um sich die Gegenwart zu erleichtern. Außerdem hätten sie die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament außer Kraft gesetzt, der Gedanke, eine solche Kontrolle fände statt, sei geradezu herzbewegend.”
Das war vor 18 Jahren. Vor 18 Jahren.
Angesichts dieser bis heute exponential gewachsenen Zustandsbeschreibung unserer Republik, kann jeder für sich selbst beurteilen, wie infam der Verrat gerade der sogenannten “Volksparteien” SPD, CDU und CSU an unserer Republik und ihrer Verfassung ist. Diese Partei haben sich selbst eine Generation von Apparatschiks, Berufslügnern, lustvollen Heuchlern und Verrätern an der Demokratie gezüchtet, deren abscheuliches Schauspiel für versteckte Eigeninteressen nur noch durch ihren unfassbaren Anspruch auf Faulheit, Ignoranz und Inkompetenz auf Staatskosten übertroffen wird.
Auf jedem Armen und Arbeitenden dieser Republik wird herum getrampelt, allen Schwächeren und Ausgegrenzten wird die Gurgel zugedrückt, während gleichzeitig die hohen Herrschaften des Bundestages im Jahre 2009 nur 16 von 52 Wochen überhaupt tagten, vor jeder für die Bevölkerung wichtigen Entscheidung weglaufen, ihre Reden nicht einmal mehr halten sondern nur noch “zu Protokoll geben” lassen, im Umfeld des Reichstages bei Kaffee und Kuchen auf die sms für die Abstimmung warten, um dann in regelmäßigen finanziellen Blitzkriegen gegen die Zukunft unseres Landes die Hände tief ins Staatssäckel zu stecken und Abermilliarden “frischen”, mithin echten Geldes ihren Kumpanen in der Finanzindustrie in den Hals zu stopfen.
DER GRÖßTE WUNSCH DES BUNDESTAGES: DAS RECHT AUF FLUCHT VOR DER VERANTWORTUNG
Dass die damalige Kritik des Präsidenten Richard von Weizsäcker eine weitere, geradezu frappierende Parallele zu den heutigen Umständen aufweist, kann jeder in einem alten Artikel des heute zum Militärorgan der in Asien kriegführenden Bundeswehr geronnenen “Spiegel” nachlesen.
Man schrieb den 12.Dezember 1992.
“Bundespräsident Richard von Weizsäcker hält nichts von den Plänen der Bund-Länder-Kommission zur Reform der Verfassung, dem Bundestag künftig ein Selbstauflösungsrecht einzuräumen. Das Gremium hatte vorgeschlagen, auf Antrag eines Viertels der Abgeordneten solle eine Zweidrittelmehrheit das Parlament auflösen und Neuwahlen beschließen können. Bisher hat der Bundespräsident ein entscheidendes Wort mitzureden, wenn trotz regierungsfähiger Mehrheit Neuwahlen erzwungen werden sollen. Weizsäcker argumentiert, die angestrebte Zweidrittelmehrheit zur Selbstauflösung sei keine Mißbrauchssicherung. Tatsächlich könne eine Regierung auf diese Weise leichter den Zeitpunkt für Neuwahlen bestimmen.”
Erstaunlich, nicht?
Der schon damals dringende Wunsch nach Flucht des Parlamentes in eine taktische Selbstauflösung wurde seinerzeit nicht umgesetzt. Das kann die Bevölkerung, deren letztes echtes politisches Lebenszeichen die Montagsdemonstrationen des Jahres 2004 waren, heute nutzen.
DIE KOMMENDE GROßE KOALITION AUS CDU, SPD UND CSU AN DER BUNDESREGIERUNG
Die heutige Intervention Kurt Biedenkopfs hat einen sehr praktischen Hintergrund. Wie der “t-blog” gestern treffend zusammenfasste, verzweifelt die elitäre Nomenklatura langsam an der CDU/CSU-FDP-Regierung (5). Wohlgemerkt, sie verzweifelt ausschließlich daran, ob diese Regierungskonstellation weiter ihren Zwecken dienen kann.
Am 4.Juni las die “Welt” (6) ein Zitat Kurt Biedenkopfs zur augenblicklichen Finanzlage der Republik vor.
“..der Finanz- und Wirtschaftsjurist Kurt Biedenkopf (CDU) rechnet kurz den Bundeshaushalt vor. 337 Milliarden Euro Staatsausgaben stehen 220 Milliarden an Einnahmen gegenüber. „Allein für Arbeit und Soziales, Zinsen und Militär geben wir so viel aus, dass gemessen an den Einnahmen 16 Milliarden für alle anderen Aufgaben übrig bleiben“, sagt Biedenkopf. Die Differenz müsse über Kredite finanziert werden. Sein Fazit: „Dieser Haushalt hat keine Zukunft.“
Radio Utopie legte vor zwei Tagen ausführlich die augenblicklichen Pläne der Berliner Parteiführungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dar (7):
“Eine Mehrheit gegen den Haushaltsentwurf 2011 der Merkel-Regierung im Bundestag zu organisieren und dann mit diesem Argument wieder beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzuwackeln, um das Parlament aufzulösen.”
Denkbar ist ergo folgendes Szenario: zuerst wird mit den Stimmen von tatsächlich sich frei fühlenden, weil verfassungsgemäß freien Mitgliedern der Bundesversammlung Joachim Gauck zum Präsidenten der Republik gewählt. Anschließend wird der Bundeshaushalt 2011 der Kanzlerin Angela Merkel (CDU) durch eine Parlamentsmehrheit abgelehnt.
Aber eine Vertrauensfrage kann nach Artikel 68 Grundgesetz nur die Kanzlerin selbst stellen,ebenso einen Antrag auf Auflösung des Parlamentes. Diesen Antrag müsste sie, nach einer verlorenen Vertrauensfrage, beim Bundespräsidenten einreichen.
Eine andere Möglichkeit zur Auflösung des Parlamentes sieht die Verfassung in einer Mehrheitskrise der Regierung nicht vor. Die Opposition muss nach Artikel 67 in einem konstruktiven Misstrauensvotum sofort einen neuen Kanzler wählen.
Jetzt ergibt sich aus der Kombination dieser Verfassungsspielräume folgender Trick, den bereits Helmut Kohl 1982 und Gerhard Schröder 2005 anwandten (Kohl hatte sich zuvor durch ein verfassungsmäßiges konstruktives Misstrauensvotum durch CDU/CSU und Teilen der FDP zum neuen Kanzler wählen lassen):
Beide Kanzler fingierten eine Vertrauensfrage. Sie ließen sich von ihren eigenen, sie stützenden Fraktionen das fehlende Vertrauen aussprechen, um dann mit dieser Begründung zuerst beim Präsidenten und dann beim Bundesverfassungsgericht die Unterschrift unter eine Parlamentsauflösung und Neuwahlen zu erzwingen. Beide Male unterwarfen sich seinerzeit diese Verfassungsorgane dem verfassungswidrigem Trick.
Diese Variante einer abermaligen Manipulation der Verfassung wäre aber erst dann möglich, wenn nach Artikel 67 eine Bundestagsmehrheit einen neuen Kanzler wählt. Angela Merkel wird nicht selbst eine Vertrauensfrage stellen, diese verlieren und dann zum (vermutlich neuen) Bundespräsidenten laufen und diesen um eine Neuwahl bitten.
Aber wie soll das laufen? SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben zusammen keine Mehrheit im Parlament. Eine gemeinsame Kanzlerwahl mit der Linksfraktion ist undenkbar.
Gleichzeitig aber wird in Nordrhein-Westfalen, egal welche Regierung sich dort neu bildet, in jedem Fall die CDU/CSU-FDP-Bundesregierung  in Berlin ihre Mehrheit im Bundesrat verlieren. Damit ist sie eine “lame duck”, eine lahme Ente, wie so ein Zustand in den USA getauft wird und wird sich endgültig destabilisieren. Eine Neuwahl könnte aber nur Angela Merkel veranlassen, als quasi letzten Dienst an der Demokratie. Das kann als äußerst unwahrscheinlich angesehen werden. Zudem würde eine Neuwahl für die CDU noch einmal katastrophale Verluste bringen, von der FDP mal ganz zu schweigen.
Hannelore Kraft und die SPD in NRW wiederum kann Jürgen Rüttgers und die Minister von CDU und FDP nicht mehr lange im Amt lassen können. Das wäre sonst einfach zu auffällig. Wahrscheinlich ist vielmehr, dass sich Kraft noch bis zum 30.Juni weiter mit irgendeinem Blödsinn rausredet, um dann nach der Schwächung Merkels an der Bundesregierung der CDU in NRW ein neues Angebot zu machen – für eine große Koalition. Auch ist in Berlin durchaus denkbar, dass Merkels alte Freunde aus der SPD sie als geschwächte Kanzlerin einfach weiter im Amt lassen.
Aber egal wer in Nordrhein-Westfalen nun an die Exekutive kommt, egal wer zum Bundespräsidenten gewählt wird, egal was jetzt passiert: das Ergebnis wird wieder einmal eine neue große Koalition an der Bundesregierung sein. Der Kanzler / die Kanzlerin dieser Regierung könnte dann versucht sein, eine fingierte Vertrauensfrage zu inszenieren, um seine Regierung in Neuwahlen stärken zu lassen.
Das sollte diese erneute “große” Koalition aber lieber bleiben lassen. Sonst ist sie ganz schnell sehr viel kleiner.
Update 16.45 Uhr
Was dringt an unsere vom Bildschirmflimmern trüben Augen? Hannelore Kraft möchte nun doch Ministerpräsidentin in Nordrhein-Westfalen werden – am 13.Juli, zwei Wochen nach der Bundesversammlung zur Wahl des Präsidenten. (8)
Wie es heisst, planen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Kraft (legitim nach den Regeln der Landesverfassung) als Ministerpräsidentin einer rotgrünen Minderheitsregierung zu wählen. Ob sie das dann bleibt, sei einmal dahin gestellt..
(…)

Artikel zum Thema:
15.05.10 Ein innerer Republikparteitag
28.03.10 Gabriel schliesst SPD-Ministerpräsidentin Kraft aus: grosse Koalition in NRW und Bund
19.03.10 Gabriel bietet Merkel praktisch neue große Koalition an
18.03.10 NRW-Wahl wird zu neuer Bundesregierung führen
Quellen:
(1) http://www.faz.net/s/Rub9F8AFB0E023642BAAB29EA1AEF2A9296/Doc~E4EFB0B1EB9BC46E49DF2E4E2BDA8B4E3~ATpl~Ecommon~Scontent.html
(2) http://www.faz.net/s/Rub9F8AFB0E023642BAAB29EA1AEF2A9296/Doc~E23B1B9DA74764ED087CA83E0AC24A315~ATpl~Ecommon~Scontent.html
(3) http://www.zeit.de/1992/29/Wo-bleibt-das-Prinzip-Verantwortung?page=all
(4) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13691792.html
(5) http://www.t-blog.de/blog/eliten
(6) http://www.welt.de/fernsehen/article7904409/Warum-von-der-Leyen-nicht-Kandidatin-wurde.html
(7) http://www.radio-utopie.de/2010/06/15/ein-innerer-republikparteitag/
(8) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,701320,00.html


Manche wollen nicht so viel Wahrheit, auch wenn sie sein muss:


http://www.duckhome.de/tb/archives/8153-Nicht-so-viel-Wahrheit-bitte.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Duckhome+%28Duckhome%29


Nicht so viel Wahrheit bitte


Es ist ja nun nicht so, dass wir nicht fähig wären zwischen Wahrheiten und Lügen zu unterscheiden, aber manchmal bedarf es schon eines gehörigen Trittes in den Allerwertesten. Ob wir es denn ertragen können, steht auf einem anderen Blatt.


Viele Menschen haben derzeit das Problem Politik nicht mehr wirklich zu verstehen. Das meint aber nicht, dass es an dem Verständnis an sich mangelt, sondern rührt viel mehr daher etwas anderes bislang darunter verstanden zu haben als man uns aktuell versucht weiß zu machen. Daher sind auch viele bereits überzeugt: Das ist eine verdrehte Sache.

Untereinander fühlen sich viele verstanden; verstehen was der andere meint. Jedoch ist dies nicht Dasselbe oder das Gleiche wie es seitens der Politik und ihrer ausführenden Gestalten gemeint ist. Es ist im Grunde das genaue Gegenteil. Und genau dort wo die 4. Gewalt, die Medien, eigentlich ihren Auftrag hat, versagt sie und wirkt unterstützend mit. Nicht im Sinne des Bürgers - nein - im politischen Sinne. Es wird takt- und traktiert, kaum noch analysiert; allerhöchstens eine Richtung suggeriert und manifestiert. Doch das Rad.. es hinkt, eiert nur noch vor sich hin.

Daniel Neun schleppt es zum Wagenmacher. Ich wünsche uns, dass wenigstens dieser sein Handwerk versteht und die Speichen austauscht. Man darf doch wohl noch wünschen dürfen..

Auch Frau Gesine Schwan versucht ein anderes Pferd zu satteln, weil der aktuelle Gaul lahmt. Und dabei bricht der Saustall nicht einmal in Grunzgeschrei aus - im Gegenteil, es applaudiert nur noch verhalten, weil man ja applaudieren muss. Andere haben auch davon bereits abgelassen. Es ist ja auch viel einfacher die Klappe zu halten, als jemand aufrichtig den Rücken zu stärken. Man könnte ja verlieren.. Nur - was eigentlich?
Weitere Wählerstimmen liebe All-Parteifreunde!! Alles klar? Aber ich vermute fast, auch das ist Euch mittlerweile egal. Vielleicht lebt ihr nach dem Motto "Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende". Da steh ich dann aber wieder voll auf Eurer Seite.. - nur sagen müsstet ihr's!

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