Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Sonntag, 20. Juni 2010

Bauhof - keiner der Mitarbeiter ist aus Zucker...

Bauhof-Prozess : Der Arbeitsplatz ist zum Tatort geworden

Hilchenbach, 01.06.2010, Steffen Schwab

Hilchenbach. Vier ehemalige Mitarbeiter des Hilchenbacher Bauhofs stehen seit fast drei Monaten vor Gericht, weil sie einen Kollegen über Jahre misshandelt und gequält haben sollen.
Über den ursprünglich 60 Anklagepunkten steht, vor Gericht unausgesprochen, der Oberbegriff „Mobbing“. Selten gibt ein Strafprozess so tiefe Einblicke in Extremsituationen am Arbeitsplatz. Ein Blick auf den Stand der Dinge – nach 14 Verhandlungstagen am Ende der Beweisaufnahme.

Es ist ein Sammelsurium der übelsten Grässlichkeiten, deren Menschen fähig sind.

Mehr lesen:

http://www.derwesten.de/staedte/hilchenbach/Der-Arbeitsplatz-ist-zum-Tatort-geworden-id3059640.html



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen