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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Sonntag, 20. Juni 2010

Solche Dinge geschehen dauernd in diesem unserem Land

Bitte, auch die Kommentare lesen.




http://kinder-alarm.blogspot.com/2010/06/hilfsaufruf-eines-verzweifelten-vaters.html


Samstag, 19. Juni 2010

An Blogger: Hilfsaufruf eines verzweifelten Vaters wg. eventueller Zwangspsychiatrie

Wir wissen, wie man mit den wackeren Steuerfahndern aus Hessen umgesprungen ist. Ein gekaufter Gutachter hat sie für querulatorisch-psychisch gestört und für dienstuntauglich erklärt. Immer mehr getrennte Väter, die sich für ihr Umgangs- und Besuchsrecht einsetzen, erleiden ein ähnliches Schicksal. In Österreich hat man eine Gruppe von Vätern, die sich gemeinsam wehren wollten, als terroristische Vereinigung eingestuft. An BloggerkollegInnen: er bittet um Verbreitung. Er bittet nicht um Geld.

"Achtung!! Bitte Anhang beachten und WEITERLEITEN!!
Es droht eines ZWANGSPSYCHIATRISIERUNG von mir als Vater meiner Tochter,
dem man seine Tochter geraubt, die Wohnung entzogen und vertrieben, sowie der
Mutter einen Persilschein zur Ausplünderung und zum persönlichen Vernichtungsfeldzug erteilt hat!!

Weil ich der Willkür-Justiz in LÖRRACH zu nahe gekommen bin, soll ich jetzt über
ein fingiertes Gutachten weg gesperrt werden!! Bitte helft mir!!

Liebe Grüße
martin.oldenburg@arcor.de
Martin"

Bitte, dem Artikel unter dem Link oben ganz lesen, und die Kommentare.

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