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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Freitag, 19. Februar 2010

Willkür

 

"Sattheit enthält, wie jede andere Kraft, immer auch ein bestimmtes Maß an Frechheit, und dies äußert sich vor allem darin, dass der Satte dem Hungrigen Lehren erteilt."

Anton Tschechow


http://ad-sinistram.blogspot.com/2010/02/willkurherrschaften.html

Willkürherrschaften

Freitag, 19. Februar 2010

Rufe aus der Politik, die Regelsätze zur Beherzigung des Lohnabstandgebots zu mindern, sie abzusenken, um Erwerbsanreize zu setzen, sind nicht nur Ausdruck haarsträubender Arroganz und abgehobener Anmaßung, zeigen nicht nur auf, wie weit entfernt Lebenswirklichkeit und parlamentarisches Phantastentum voneinander sind - nein, in solchen Forderungen schlägt Einsichts- und Belehrungsresistenz einer ganzen Gesinnung und ihrer Anhängerschaft durch.

Dieses willkürliche Festsetzen der Regelsätze - das war es, was das Bundesverfassungsgericht vor einigen Tagen bekrittelte, was Grund genug war, für verfassungswidrig erklärt zu werden. Aber die Uneinsichtigkeit ist langlebig, die Unbelehrbarkeit gehört zum politischen Repertoire. Wenn nun generöse Stimmen auftauchen, die von Kürzung schwärmen, dann ist das in erster Instanz natürlich eine sozialpolitische Schweinerei und die zum Ritus gewordene Verächtlichkeit einiger Megalomanen - aber in zweiter Instanz, entemotionalisiert, mit kühlerem Kopf begutachtet, spiegelt sich darin die vollendete Lächerlichkeit eines elitären Standes wider, der bar jeglicher Klarsicht, naiv und treuergeben an eingeimpften Lehrsätzen und Doktrinen hängt. Ein Stand, der sich der Willkürherrschaft im Namen von pseudoliberalen Grundsätzen verschrieben hat, der es gewohnt war (und immer noch ist), jede Lüge durch gekaufte Medienanstalten zur Wahrheit zu quengeln, jede soziale Ferkelei zur Reform zu küren, jeden Krieg zur Friedensmission zu adeln.

Der Herrschaft nach freiem Belieben fällt es schwer, sich von der guten alten Einrichtung der Willkür zu trennen, sie objektiv zu überdenken. Das merkt man täglich aufs Neue, wenn die Großzügigkeit der Regelsatzkürzer durch die Öffentlichkeit hallt, wenn wiederholt auf willkürliche Abzüge gepocht wird. Eine Denkart, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde. Denn das eigenmächtige Verstümmeln des Bedarfs, etwaiges Vorgeben erwünschter Regelsatzhöhen oder der pauschale Abschlag bei einer errechneten Bedarfssumme, um selbige künstlich herabzusenken, lassen sich mit der Verfassung, mit dem Sozialstaatsgebot, nicht zusammenführen. Aber einer Gesellschaftsschicht, die über allen anderen thront, die sich Logenplätze in wattigen Wolkenstädten unter den Nagel gerissen hat, kann man nicht mit irdischem Frevel an der Willkür kommen. So einfach trichtert man das nicht in dünkelhafte Schädel.

Irgendwann, so scheinen diese unbelehrbaren Inhumanisten, zu denken, wird man unsere Willkür schon anerkennen. Wenn der willkürlich zustandegekommene Regelsatz fallen soll, so zimmern wir uns eben eigenhändig einen neuen Satz, gestützt auf Pi mal Daumen. Und wenn der auch wieder kassiert wird, weil man ihn der Willkür bezichtigt, dann entwerfen wir eben erneut einen, basierend auf unserer Laune. Prangert man diesen Regelsatz dann nochmals an, so flicken wir uns eben einen aus willkürlichen Studien und subjektiven Eindrücken. Und hat das Bundesverfassungsgericht dann immer noch genug Chuzpe, um erneut zu intervenieren, dann sei es ein Leichtes, anhand von Kaffeesatz oder Auspizien, beim seherischen Wühlen in Eingeweiden oder durch Riechen an Socken, erneut Willkür bei der Neuberechnung walten zu lassen. Irgendwann, so glauben diese Herrschaften, diese Willkürherrschaften, wird man müde werden, unseren Willküranspruch zu torpedieren. Irgendwann wird man schläfrig einbrechen und unsere Willkür eine gute Herrschaft sein lassen...

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