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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 23. Februar 2010

Werden Linke und Sympathisanten ausgebürgert ?...



http://blog.fefe.de/?ts=b57a81f8

Tue Feb 23 2010

  • [l] Jetzt kommt eine Geschichte, die sowas von völlig unglaublich grotesk, da fehlen mir die Worte. Schünemanns Innenministerium verweigert einer Frau die Einbürgerung, weil sie sich in der Linkspartei engagiert.
    Eines Tages fragte sie beim Regionspräsidenten in Hannover nach. Die Antwort lautete, das von dem CDU-Hardliner Uwe Schünemann geführte Innenministerium habe Vorbehalte gegen ihre Einbürgerung, genauer der niedersächsische Verfassungsschutz. Man zweifle an ihrer Verfassungstreue.Später bekam sie es schriftlich. Der Verfassungsschutz listete in einem umfänglichen Papier viel Allgemeines über die Linkspartei auf. So sei der "demokratische Sozialismus", den die Partei anstrebe, "nur scheinbar mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar". Auch die "Wirtschaftsdemokratie", die nichts anderes als die "Entprivatisierung bestimmter Wirtschaftsbereiche" sei, deutet der Verfassungsschutz als klares Zeichen, dass SED und Linkspartei im Grunde das Gleiche seien.
    Was für eine unglaubliche Sauerei ist das denn bitte?!? Solche Schreibtischtäter bleiben bei uns im Amt! Unfassbar. (Danke, Niclas) 

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