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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Donnerstag, 5. Mai 2011

Die Linke fordert eine andere Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitik neu ausrichten und nachhaltig finanzieren

Arbeit und Soziales/Antrag
Berlin: (hib/JMB) Die Bundesregierung soll die Arbeitsmarktpolitik neu ausrichten und nachhaltig finanzieren. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/5526). Deshalb soll die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Rücknahme der im Rahmen der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente beschlossenen Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik vorsieht. Auch fordert die Fraktion, neue Belastungen der Bundesagentur für Arbeit, ”wie im Zusammenhang der Neuordnung der Regelsätze vorgesehen“, auszuschließen. Außerdem sei die Arbeitsförderung rechtskreisübergreifend am individuellen Bedarf von Erwerbslosen auszurichten und deren Position im Vermittlungsprozess zu stärken. ”Statt möglichst schnell in nicht existenzsichernde Beschäftigung oder oftmals wenig zielführende, kurzfristige Maßnahmen zu vermitteln, sind individuell ausgerichtete Maßnahmen“ nötig, schreiben die Abgeordneten. Ebenso sei es erforderlich, ”statt Rechtsansprüche von Erwerbslosen abzubauen“, wie aus Fraktionssicht bei der Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen, seien diese auszuweiten. Weiter fordert die Fraktion, Neuregelungen vorzunehmen, die vor Vermittlung in niedrig entlohnte, nicht qualifikationsgemäße und unsichere Arbeit schützen. Generell nicht zumutbar sei eine Arbeit, die untertariflich beziehungsweise unterhalb eines einzuführenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 10 Euro brutto die Stunde entlohnt werde. Ebenfalls nicht zumutbar ist aus Sicht der Parlamentarier die Vermittlung ”in prekäre Arbeitsverhältnisse wie Minijobs, unfreiwillige Teilzeitarbeit und Leiharbeit“. Zudem soll die Bundesregierung die öffentlich geförderte Aus- und Weiterbildung von Erwerbslosen sowie von Beschäftigten stärken. Weiter sieht der Antrag vor, die Bundesagentur für Arbeit neu auszurichten und hierfür den ”zweckentfremdeten Eingliederungsbeitrag“ abzuschaffen sowie die Defizithaftung des Bundes wieder einzuführen. Zudem soll laut Antrag die Beauftragung Dritter und ”jegliche Förderung privater Arbeitsvermittlung“ eingestellt werden. Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigungen, wie die so genannten Ein-Euro-Jobs, sollen nach Willen der Abgeordneten ”zugunsten öffentlich geförderter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze“ abgeschafft werden.
Zur Begründung schreibt die Fraktion, die ”arbeitsmarktpolitischen Fehlentscheidungen der vergangenen Jahre“ liefen dem gesetzlichen Auftrag der Arbeitsförderung entgegen. Leistungen der Arbeitslosenversicherung seien ”drastisch eingeschränkt“ worden. Dies führe bei den Betroffenen zu ”Dequalifizierung und sozialem Absturz“, übe ”enormen Druck auf das Lohngefüge“ aus und fördere prekäre Beschäftigung. Zudem sei die Bundesagentur für Arbeit ”spätestens seit der drastischen Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung“ strukturell unterfinanziert. Gute Arbeit habe neben dem Bestreiten des Lebensunterhalts eine sinnstiftende Funktion und sei Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, betonen die Abgeordneten.

Grundrechte der Beschäftigten von kirchlichen Einrichtungen stärken

Recht/Antrag
Berlin: (hib/BOB) Beschäftigte von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen sollen nach Ansicht der Fraktion Die Linke mehr Grundrechte im Arbeitsrecht genießen dürfen. In einem Antrag (17/5523) schreiben die Abgeordneten, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem der generelle Ausschluss aufgehoben wird. Durch entsprechende Änderungen im Kündigungsschutzrecht sei klarzustellen, dass eine Entlassung wegen außerdienstlichen Verhaltens nur dann sozial gerechtfertigt sein könne, wenn das betreffende Verhalten einen ”unmittelbaren Bezug zur dienstlichen Aufgabe aufweist“. Die Regierung müsse weiter dafür Sorge tragen, dass das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht auch für Beschäftigte von Kirchen, kirchlichen Einrichtungen und sonstigen Religionsgesellschaften gewährleistet wird.Die Fraktion Die Linke ist der Meinung, die Privilegierung der Kirchen führe zu einer Wettbewerbsverzerrung ”auf dem Rücken der Beschäftigen“. Gerechtfertigt würden solche strukturellen Benachteiligungen ”regelmäßig“ mit den sogenannten Kirchenartikeln aus der Weimarer Reichsverfassung, die Bestandteil des Grundgesetzes sind. Vor allem kirchlichen Arbeitgebern würde deshalb ein Selbstbestimmungsrecht darüber zugesichert, was zu den eigenen Angelegenheiten gehöre, ohne dass es dafür letztlich auf kollidierende Grundrechte der kirchlichen Beschäftigten ankäme.

Deutscher Bundestag
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