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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 31. Mai 2011

Griechenland abwickeln - für "blühende Landschaften" wie in der ehemaligen DDR

eigenes Fotoalbum

EU-Wirtschaftspolitik: Die Abwicklung Griechenlands

Von Boris Lechthaler-Zuljevic EU will die Privatisierung Griechenlands nach dem Vorbild der Treuhandanstalt zur Abwicklung des Staatseigentums der DDR. Einmal mehr zeigt sich: Die einzig emanzipatorische Perspektive liegt im Austritt aus dem EU-Konkurrenzregime – für GriechenInnen genauso wie für ÖsterreicherInnen.

Der luxemburgische Ministerpräsident und Vorsitzende der Euro-Gruppe, Jean Claude Juncker, scheint Werkstatt-Blatt Leser zu sein. „Euro und Eurozone bedeuten Wiedervereinigung hoch 17.“· haben wir im Werkstatt-Blatt 04-2010 festgehalten. Freilich, was hier als Menetekel für die weit überwiegende Mehrheit der arbeitenden Menschen in der EU gedacht war, ist für Herrn Juncker Handlungsanleitung. Juncker schlägt „unseren griechischen Freunden“, eine Privatisierung nach dem Vorbild der Treuhandanstalt zur Abwicklung des Staatseigentums der DDR vor. Dazu soll eine regierungsunabhängige Privatisierungsagentur gegründet werden, in der auch ausländische Experten sitzen würden. „Die EU wird die Privatisierung so eng begleiten, als würden wir sie selbst durchführen“ so Juncker (Die Presse, 23. 5. 2011) Das sollten wir dem Herrn Juncker durchaus glauben.

Alles lesen:

http://kritische-massen.over-blog.de/ext/http://www.kominform.at/article.php/2011053018113719

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