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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 31. Mai 2011

(Vorratsdatenspeicherung 2.0 - Themenspezial Überwachung)

#servergate aus der Sicht eines „datalovers“

Montag, den 30. Mai 2011 um 23:21 Uhr von majestyx
 
(Vorratsdatenspeicherung 2.0 - Themenspezial Überwachung)
Unter dem Hashtag #servergate hat sich die Nachricht im Internet sehr schnell verbreitet. Die deutsche Polizei nimmt die Server der Piratenpartei vom Netz. Und das auf Grund nur von fadenscheinigen Verdächtigungen. Rechtsgrundlagen werden nachgereicht oder gar nicht mehr bemüht. Wie das Ganze abgelaufen ist wurde ja schon eingehend bei den Piraten selbst erörtert. Umgehend meldete sich daraufhin auch die digitale Bürgerrechtsbewegung Anonymous mit einem Statement und einer Online-Demo zu Wort.

http://www.readers-edition.de/2011/05/30/servergate-aus-der-sicht-eines-datalovers/


 

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