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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 23. August 2010

Der nächste Versuch am noch lebenden Patienten wird vorgenommen

In diesem Bericht ist von den Problemen für die Armen schon gar keine Rede mehr. Sie kommen schlicht darin nicht mehr vor:

Patienten sollen Honorar für Arztbesuch vorstrecken

Nach dem Willen der FDP sollen Patienten Arztkosten vorstrecken, um ein höheres Kostenbewusstsein zu entwickeln. Das Echo ist geteilt.

Von Philipp Neumann
Die Ansage im Koalitionsvertrag von Union und FDP ist deutlich: „Wir wollen die Transparenz für Ärzte und für Versicherte erhöhen“, heißt es dort. Die „Möglichkeiten der Kostenerstattung“ sollen deshalb „ausgeweitet“ werden. Schon Anfang des nächsten Jahres, wenn die Gesundheitsreform in Kraft treten soll, könnte es so weit sein. Für die gesetzlichen Krankenkassen wäre das eine Revolution.

Mehr darüber lesen:

http://www.welt.de/wirtschaft/article9140636/Patienten-sollen-Honorar-fuer-Arztbesuch-vorstrecken.html

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