Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 3. Mai 2011

Verständnis des Tötens - oder Lynchjustiz?

eigenes Fotoalbum

http://www.kanzleikompa.de/2011/05/03/die-eiserne-kanzlerin/


http://www.kanzleikompa.de/2011/05/03/tag-der-pressefreiheit-2/

------------------------------------------

In einem Land wie Deutschland, wo die Todesstrafe durch das Grundgesetz abgeschafft ist, erschrickt man, wenn die Bundeskanzlerin, dazu noch eine gläubige Protestantin sagt: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.“ Wie „Freude“ über die Tötung eines Menschen mit ihrem christlichen Selbstverständnis zu vereinbaren ist, mag Angela Merkel mit sich selbst ausmachen, dass eine solche Aussage ein Anschlag gegen unsere verfassungsrechtlichen Eckwerte (Würde des Menschen, Recht auf Leben) darstellt, müsste eigentlich zu einem öffentlichen Aufschrei führen. Doch dazu war in der Jubelberichterstattung der Medien leider nichts zu hören.
Die gezielte Erschießung Bin Ladens und deren öffentliche Wahrnehmung ist Ausdruck des Verlustes des über Jahrhunderte gewachsenen rechtsstaatlichen Denkens und ein Rückfall in vorzivilisatorisches Rechtsempfinden des „Auge um Auge, Zahn um Zahn“.
Da ist es nur logisch, dass bei uns als Reaktion auf diesen Racheakt Sicherheitsgesetze dauerhaft festgeschrieben werden sollen, die weit weg vom Rechtsstaat führen – denn man muss ja weitere Rache befürchten.
Wie man die Kopfschüsse in Pakistan – wie Gabor Steingart im Morning briefing des Handelsblatts schreibt – als „Riesenerfolg für die westliche Welt“ bejubeln kann, lässt einen an den Werten dieser „westlichen Welt“ zweifeln.

Den ganzen Artikel lesen:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=9278



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen