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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 23. Mai 2011

Rrrrichtig ! - Beweise auf den Tisch ! - und wie war das mit Töten und Todesstrafe?...

eigenes Fotoalbum

Linksfraktion fordert Stellungnahme der Bundesregierung zum Tod Osama bin Ladens

Auswärtiges/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/JOK) Über den Tod Osama bin Ladens verlangt die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (17/5825) Auskunft. Dabei beruft sie sich auf eine Äußerung der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die ihre Freude darüber Ausdrückt, ”dass es gelungen ist, bin Laden zu töten“. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, auf welche Weise sie vom Tod Osama bin Ladens erfahren hat, welche Beweise ihr dazu vorgelegt wurden und ob es sich um eine gezielte Tötung bin Ladens handelte. Des Weiteren will die Fraktion eine Stellungnahme der Regierung zu den Äußerungen Merkels. Die Abgeordneten erkundigen sich diesbezüglich, inwieweit die Äußerungen im Einklang mit dem Grundgesetz, dem deutschen Recht, dem Völkerrecht und den deutschen Anstrengungen zur Abschaffung der Todesstrafe stehen.
 
 
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