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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 5. Mai 2011

KFOR - wir sind weiter dabei...

  Bundeswehr soll ihren Dienst im Kosovo um weitere zwölf Monate fortsetzen

Auswärtiges/Antrag
Berlin: (hib/BOB) Die Bundeswehr soll im Kosovo um ein weiteres Jahr ”mit unveränderter Zielsetzung“ im Rahmen der dortigen internationalen Sicherheitspräsenz (Kosovo Force - KFOR) ihren Dienst fortsetzen. Dafür sind maximal 1.850 Soldatinnen und Soldaten vorgesehen, wie sich einem Antrag der Bundesregierung (17/5706) entnehmen lässt. Wie die Regierung in ihrer Initiative weiter schreibt, bleibe KFOR ”zur Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds“ solange erforderlich, bis die Sicherheitskräfte des Kosovo die Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen des Landes gewährleisten können. Die weitere positive Entwicklung der Lage vor Ort und des ”Aufbaus selbsttragender Sicherheitsstrukturen“ hätten die Nato in die Lage versetzt, zum vergangenen 1. März den deutschen Anteil auf unter 900 Soldaten im Kosovo zu senken. ”Weitere Reduzierungsschritte sind in Abhängigkeit von der Lageentwicklung möglich, derzeit aber nicht konkret absehbar“, heißt es in der Vorlage. Die Verlängerung des Einsatzes der Streitkräfte für weitere zwölf Monate schlägt mit rund 76 Millionen Euro zu Buche.


Deutscher Bundestag
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Redaktionsmitglieder: Jörg Biallas (verantwortlich)
Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein 
 

1 Kommentar:

  1. Der Aufbau der Mafia Republik (siehe aktuellen Europol Report, muss fortschreiten = Deutsche Politik

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