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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Samstag, 28. Mai 2011

Auch Engel sind arbeitslos - und die Bundesagentur für Arbeit verklagt die Bundesregierung...

eigenes Fotoalbum


...und immer geht es um das Gleiche - um Geld !
Und weil das die Regierung braucht, für die Banken und andere Dinge, die viel wichtiger sind, als die Menschen, um die es eigentlich geht, bedient sich die Regierung auch in den Kassen der Arbeitslosen.


Wir, die Billig-Arbeiter, die Aufstocker, die genügsamen Behinderten, die ewig gekniffenen und beschimpften, verunglimpften, diskriminierten und mit Verleumdung überschütteten Arbeitslosen finanzieren mit - die Banken, die Reichen, alle jene, die ihre Nase so weit oben haben.

http://www.randzone-online.de/?p=10233

Bundesagentur verklagt Bundesregierung

Von Klaus Wallmann sen. | 26. Mai 2011

Laut “Rheinische Post” hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Bundesregierung verklagt, weil diese ihr immer öfter Geld aus der Tasche ziehe. (Wenn das tatsächlich ein Klagegrund ist, dann hätten wir aber viel zu tun – Satire aus.) Der BA geht es um 1,2 Milliarden Euro Überschuß aus der Insolvenzgeldumlage im Jahr 2010, den die BA auf 2011 übertragen wollte. Die Regierung will jedoch, daß die BA die hübsche Summe zur Senkung ihres Defizits aus dem Jahr 2010 einsetzt, obwohl für dieses Defizit eigentlich der Bund aufkommen müßte.
BA-Verwaltungsratsmitglied Adamy dazu: “Mit einem Taschenspielertrick hat die Bundesregierung sich wieder einmal selbst entlastet und das Beitragssystem belastet.”


Über einen weiteren “Taschenspielertrick” der Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU) berichtet rz am 24.05. Nun hat das schwarz-gelbe Kabinett ihm zugestimmt. Um bis 2015 acht Milliarden Euro “einzusparen” – weil es Banken und Konzerne dringender brauchen -, kürzt man den sogenannten Arbeitsagenturen einfach mal wieder die Mittel. Denn wenn ABM und “Ein-Euro-Jobs” fallen und Existenzgründungszuschüsse nur noch nach Gusto vergeben werden, so macht das die viel und vollmundig beschworene Wiedereingliederung der Arbeitslosen natürlich viel effizienter, und Leyens “oberstes Kernziel”, der “weitere Abbau der Arbeitslosigkeit”, wird dadurch auch viel schneller erreicht. Klar doch. Effizienz auf Kosten der sozial Schwachen – so definiert sich der “Sozialstaat” aktuell.

Klar auch, daß Gewerkschaften und Sozialverbände deswegen nun wieder in “heftigste Kritik” ausbrechen, und die “Arbeiterwohlfahrt” ihre alleseits bekannten “Befürchtungen” an die Wand malt. Da sie offensichtlich zu mehr nicht fähig sind, wird sich die schwarz-gelbe Koalition mit deren papiernen Protesten wohl wieder nur den Hintern wischen. Natürlich ist es “eine faktische Kürzung in bunter Verpackung”, wie der DGB anmerkt, doch bei einer derartigen Formulierung habe ich immer den Eindruck, als ob man sich mehr an der hübschen Verpackung als am volksfeindlichen Inhalt stört. Vielleicht haben auch Merkel und Konsorten diesen Eindruck, so daß das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Gesetz wohl noch in diesem Monat im Bundestag verabschiedet und im Oktober in Kraft treten wird.

Daß die Bundesagentur für Arbeit nun mal mittels Klage aufmuckt, weil die geliebte Bundesregierung “das Beitragssystem belastet” ist zwar überraschend, aber auch scheinheilig. Denn im Großen und Ganzen sind sich die Damen und Herren doch völlig einig. Wie um dieses beweisen zu wollen, fordert BA-Chef Weise derzeit, die erst vor vier Jahren wieder auf bis zu 24 Monate erhöhte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I erneut zu verkürzen. Klar, daß er die ihn ruinierenden “Taschenspielertricks” der Regierung irgendwie wieder ausgleichen will. Klar aber auch, daß er dies nur auf unsere Kosten tun kann.

Klaus Wallmann sen.

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