Die Zeit der goldenen Spazierstöcke muss endlich vorbei sein
9. April 2010 | Themenbereich: Tagesnew | Drucken Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat bereits 2006 eine eigenverantwortliche Altersvorsorge für Abgeordnete eingeführt und damit bundesweit eine Vorbildfunktion eingenommen. Es ist an der Zeit eine vergleichbare Regelung für die Regierungsmitglieder auf den Weg zubringen. Die Grüne Fraktion hat heute einen entsprechenden Landtagsantrag eingereicht. Dazu erklärt deren Parlamentarische Geschäftsführerin, Monika Heinold:
Die Zeit der goldenen Spazierstöcke muss endlich vorbei sein. Wir fordern, dass zukünftig auch die Altersvorsorge von MinisterInnen und StaatssekretärInnen umgestellt wird. Sie sollen vom überkommenen Dienstrecht für BeamtInnen abgekoppelt werden und eine eigenverantwortliche Altersvorsorge aufbauen.
Dazu erhalten sie – wie die Abgeordneten auch – zukünftig während ihrer Amtszeit eine monatliche Entschädigung zur Finanzierung der Altersversorgung. Diese Zahlung wird an die Voraussetzung gebunden, dass das Geld nachweisbar für die Altersversorgung verwandt wird. Im Gegenzug werden das Altersruhegeld und die Möglichkeit, StaatssekretärInnen in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, abgeschafft. Staatssekretäre würden dann nach Beendigung ihrer Tätigkeit ohne eine weitere Versorgung – außer einem Übergangsgeld – aus dem Landesdienst entlassen werden könnten. Mit dem Abgeordnetengesetz wurde eine gute und praktikable Lösung gefunden, welche nun ab dem 1.1.2011 auch für alle neuen Regierungsmitglieder gelten soll. Die bisherigen Regierungsmitglieder können wahlweise bis zum Beginn der nächsten Legislaturperiode im alten System bleiben.
Uns ist bewusst, dass das ein Bruch mit dem bisherigen Beamtenrecht ist. Dennoch ist es notwendig, das System umzustellen. Die bisherige Versorgung von MinisterInnen und StaatssekretärInnen ist eine nicht mehr hinnehmbare Überversorgung. Im Interesse der SteuerzahlerInnen muss dieser alte und teure Zopf endlich abgeschnitten werden. Angesichts der anstehenden Sparmaßnahmen müssen auch Landtag und Landesregierung bereit sein, bittere Pillen zu schlucken. Ansonsten wird es nicht gelingen, die Menschen im Land von der Notwendigkeit der anstehenden Sparmaßnahmen zu überzeugen.
Die Umstellung der Altersvorsorge dient auch der Haushaltswahrheit und -klarheit, denn die Kosten fallen in den aktuellen Haushalten an und werden nicht der zukünftigen Generation aufgebürdet. Hinzu kommt, dass der Wechsel aus der Wirtschaft in die Politik und andersherum erleichtert wird, wenn die Versorgungssysteme kompatibel sind. Wir fordern die anderen Fraktionen auf, sich ernsthaft mit unserem Landtagsantrag zu beschäftigen und auch an denjenigen Stellen Sparvorschläge mit zu tragen, an denen gewohnte und liebgewonnene Privilegien abgeschafft werden müssen.
Hintergrund:
Nach der bisherigen Gesetzeslage erhalten MinisterInnen nach Paragraf 11 des Ministergesetzes ab dem 55. Lebensjahr ein Ruhegehalt in Höhe von 35 Prozent der Amtsbezüge, wenn sie insgesamt fünf Jahre Mitglied der Landesregierung gewesen sind. Das heißt, dass sie bereits nach fünf Jahren eine Versorgung von über 3.500 Euro erreicht haben. Mit jedem weiteren Jahr erhöht sich das Ruhegehalt um 2 Prozent pro Jahr, maximal auf 71,7 Prozent.
StaatssekretärInnen erhalten abhängig vom Geburtsjahr frühestens ab dem 65. und spätestens ab dem 67. Lebensjahr für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent. Werden sie in den einstweiligen Ruhestand versetzt – was ohne Begründung zu jeder Zeit möglich ist – haben sie einen lebenslangen Anspruch auf 35 Prozent ihrer Bezüge.
Im Rahmen der Föderalismusreform wurden am 28.08.2006 die Regelungen zur Versorgung der Landesbeamten in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder übertragen. Seit dem 1. September 2006 sind die Länder daher generell ermächtigt, vom Bundesrecht abweichende Regelungen zu treffen. Schleswig-Holstein hat mit dem Gesetz zur Überleitung des Bundesbesoldungsgesetzes, des Beamtenversorgungsgesetzes und ergänzender Vorschriften sowie Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2008 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Seite 785) das Bundesbesoldungsgesetz in Landesrecht übernommen. So kann nun auch die Versorgung der StaatssekretärInnen selbst geregelt werden. Das ist eine gute Voraussetzung für eine gründliche Modernisierung der Altersvorsorge von Regierungsmitgliedern.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Die Zeit der goldenen Spazierstöcke muss endlich vorbei sein. Wir fordern, dass zukünftig auch die Altersvorsorge von MinisterInnen und StaatssekretärInnen umgestellt wird. Sie sollen vom überkommenen Dienstrecht für BeamtInnen abgekoppelt werden und eine eigenverantwortliche Altersvorsorge aufbauen.
Dazu erhalten sie – wie die Abgeordneten auch – zukünftig während ihrer Amtszeit eine monatliche Entschädigung zur Finanzierung der Altersversorgung. Diese Zahlung wird an die Voraussetzung gebunden, dass das Geld nachweisbar für die Altersversorgung verwandt wird. Im Gegenzug werden das Altersruhegeld und die Möglichkeit, StaatssekretärInnen in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, abgeschafft. Staatssekretäre würden dann nach Beendigung ihrer Tätigkeit ohne eine weitere Versorgung – außer einem Übergangsgeld – aus dem Landesdienst entlassen werden könnten. Mit dem Abgeordnetengesetz wurde eine gute und praktikable Lösung gefunden, welche nun ab dem 1.1.2011 auch für alle neuen Regierungsmitglieder gelten soll. Die bisherigen Regierungsmitglieder können wahlweise bis zum Beginn der nächsten Legislaturperiode im alten System bleiben.
Uns ist bewusst, dass das ein Bruch mit dem bisherigen Beamtenrecht ist. Dennoch ist es notwendig, das System umzustellen. Die bisherige Versorgung von MinisterInnen und StaatssekretärInnen ist eine nicht mehr hinnehmbare Überversorgung. Im Interesse der SteuerzahlerInnen muss dieser alte und teure Zopf endlich abgeschnitten werden. Angesichts der anstehenden Sparmaßnahmen müssen auch Landtag und Landesregierung bereit sein, bittere Pillen zu schlucken. Ansonsten wird es nicht gelingen, die Menschen im Land von der Notwendigkeit der anstehenden Sparmaßnahmen zu überzeugen.
Die Umstellung der Altersvorsorge dient auch der Haushaltswahrheit und -klarheit, denn die Kosten fallen in den aktuellen Haushalten an und werden nicht der zukünftigen Generation aufgebürdet. Hinzu kommt, dass der Wechsel aus der Wirtschaft in die Politik und andersherum erleichtert wird, wenn die Versorgungssysteme kompatibel sind. Wir fordern die anderen Fraktionen auf, sich ernsthaft mit unserem Landtagsantrag zu beschäftigen und auch an denjenigen Stellen Sparvorschläge mit zu tragen, an denen gewohnte und liebgewonnene Privilegien abgeschafft werden müssen.
Hintergrund:
Nach der bisherigen Gesetzeslage erhalten MinisterInnen nach Paragraf 11 des Ministergesetzes ab dem 55. Lebensjahr ein Ruhegehalt in Höhe von 35 Prozent der Amtsbezüge, wenn sie insgesamt fünf Jahre Mitglied der Landesregierung gewesen sind. Das heißt, dass sie bereits nach fünf Jahren eine Versorgung von über 3.500 Euro erreicht haben. Mit jedem weiteren Jahr erhöht sich das Ruhegehalt um 2 Prozent pro Jahr, maximal auf 71,7 Prozent.
StaatssekretärInnen erhalten abhängig vom Geburtsjahr frühestens ab dem 65. und spätestens ab dem 67. Lebensjahr für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent. Werden sie in den einstweiligen Ruhestand versetzt – was ohne Begründung zu jeder Zeit möglich ist – haben sie einen lebenslangen Anspruch auf 35 Prozent ihrer Bezüge.
Im Rahmen der Föderalismusreform wurden am 28.08.2006 die Regelungen zur Versorgung der Landesbeamten in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder übertragen. Seit dem 1. September 2006 sind die Länder daher generell ermächtigt, vom Bundesrecht abweichende Regelungen zu treffen. Schleswig-Holstein hat mit dem Gesetz zur Überleitung des Bundesbesoldungsgesetzes, des Beamtenversorgungsgesetzes und ergänzender Vorschriften sowie Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2008 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Seite 785) das Bundesbesoldungsgesetz in Landesrecht übernommen. So kann nun auch die Versorgung der StaatssekretärInnen selbst geregelt werden. Das ist eine gute Voraussetzung für eine gründliche Modernisierung der Altersvorsorge von Regierungsmitgliedern.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Schleswig-Holsteinischen Landtag
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