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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 29. Juli 2011

Egal wo, die Hilfe ist längst zu einem gigantischen Geschäft geworden

Die Organisationen müssen sich vorwerfen lassen, mit Diktatoren und Warlords zu kungeln, um nicht von den Gangstern aus dem Land geworfen zu werden. Ein großer Teil der Lebensmittelhilfe wird so besonders in Kriegsgebieten von den Kombattanten abgezweigt. Zu welchen Auswüchsen das führt, zeigt das Beispiel des WFP in Somalia. Die von den Vereinten Nationen und damit von den Steuerzahlern dieser Welt abhängige Organisation hatte 2009 für den Transport von Lebensmitteln nach Somalia drei lokale Spediteure beauftragt. Umfang des Auftrags: 200 Millionen Dollar. Weil das WFP aufgrund der Sicherheitslage in Somalia nicht selbst kontrollieren konnte, ob die Lieferung ankommt, wurde ein Controller engagiert, bei dem es sich um die Ehefrau eines der Spediteure handelte. Der zweite Spediteur war ein bekannter Financier der radikal-islamischen Miliz al Shabaad, und der Dritte hatte Kraft der Feuerkraft seiner Kämpfer ein Monopol über das Handling in Hafen von Mogadischu sowie fast alle Lagerhäuser der Stadt. Mehr als die Hälfte der WFP-Lebensmittel wurden von diesen Herren gestohlen und anschließend auf den lokalen Märkten verkauft.

http://www.faz.net/artikel/C30350/humanitaere-hilfe-vom-geld-kommt-kaum-etwas-an-30475069.html

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