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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 8. Juli 2011

Äh... also repräsentative Demokratie, oder so...


Bild:
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Also, ich kann meine Vorstellungskraft noch so sehr bemühen, es funktioniert einfach nicht mit dem sich-repräsentieren-lassen...

1 Kommentar:

  1. Tja, nachdem es ja nun laut dem Rechtsprecher des Bundestages amtlich ist, haben wir, die 80 Millionen Bürger Deutschlands kein Grundrecht auf Demokratie. Seit wann? Seit dem Berliner Mauerfall? Dann sind auch sämtliche reGIERungen seit diesem Zeitpunkt illegal, denn auf welches Recht können die sich berufen, wenn unser Grundgesetz nicht mehr gilt? Das bedeutet natürlich auch, daß sämtliche Gesetze die die reGIERungen erlassen haben, sämtliche Verträge die sie abgeschlossen haben( Maastricht und Nachfolgeverträge), sämtliche Gelder die sie verschenkt haben unwirksam sind. und es bedeutet auch das sich alle reGierungen der letzten 30 Jahre Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig gemacht haben und 100000 anderer krimineller Vergehen. Was sie natürlich zurückzahlen müssen, während sie im Knast auf ihre Verurteilungen warten und ich schätze das wird eine Weile dauern, weil wir, die 80 Millionen Deutschen erstmal eine eigene Verfassung erarbeiten müssen und sowas dauert. Denn wir wollen ja nicht nochmal irgend welchen Machtgeilen Individuen die Möglichkeit geben, Macht mißbrauchen zu können, also müssen wir alle zusammen ran, Jeder von uns muß jetzt dazu beitragen gerechte, demokratische Gesetze zu erarbeiten, für uns und unsere Kinder, für eine demokratische, gerechte und glückliche Zukunft, für uns alle, für jeden von uns!!!! Wir brauche keine Köpfe die für uns denken und Entscheidungen treffen, das können wir alle gemeinsam viel besser, fairer und gerechter!!!

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