Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 8. Juli 2011

Geheimhaltungspflicht - darin ist Kanzlerin Merkel ja geübt...


Bild:
Uploaded with ImageShack.us

Das Schweigegremium:

>>Das Gremium, 1955 eingeführt, obliegt bis heute keiner parlamentarischen Kontrolle. Ihm gehören die Kanzlerin, der Chef des Bundeskanzleramtes sowie die Minister für Auswärtiges, Inneres, Finanzen, Justiz, Verteidigung, Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit an. Wer die Geheimhaltungspflicht verletzt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.<<

Wenn die Kanzlerin anerkennend lächelt:

>>Dem FDP-Fraktionsvize Martin Lindner oblag es, der früheren rot-grünen Koalition die Leviten zu lesen. Zur Freude der schwarz-gelben Abgeordneten zitierte er aus einer langen Liste, was unter der SPD-Grünen-Regierung allein an Saudi-Arabien geliefert worden war - darunter Maschinenpistolen und auch 1200 Panzerfäuste. An die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth gewandt, die zuvor an die verschärften Richtlinien zum Rüstungsexport unter Rot-Grün erinnert hatte, sprach er von "Heuchelei". Sie solle nicht so tun, als könne man mit diesen Waffen nicht auch gegen Demonstranten vorgehen. In diesem Augenblick huschte der Kanzlerin ein anerkennendes Schmunzeln übers Gesicht.<<

Das Ganze lesen:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,773228,00.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen