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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 30. Juni 2011

Nur 0,1 Prozent der Hartz4-Bezieher wird Schwarzarbeit vorgeworfen

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialleistungen-schwarz-arbeiten-hartz-iv-kassieren-1.1113034


Schwarz arbeiten, Hartz IV kassieren
Ah sehr schön, auch die Süddeutsche Zeitung entdeckt das pauschale Verprügeln der Erwerbslosen als neue Strategie für höhere Verkaufszahlen. Denn würde die Süddeutsche Zeitung seriösen Journalismus betreiben, hätte sie die Verdächtigenzahl von 59.000 Schwarzarbeitern auch mit der Anzahl derjenigen verglichen, die von Hartz4 betroffen sind. Die Süddeutsche schreibt, es sind monatlich rund 4,9 Millionen im Durchschnitt. Also müsste man die 58.800.000 Hartz4-Bescheide jährlich mit den 59.000 möglichen Schwarzarbeitsfällen im Jahr 2010 vergleichen.
Ergebnis: Nur 0,1 Prozent der Hartz4-Bezieher wird Schwarzarbeit vorgeworfen

Aber was wäre unser Qualitätsjournalismus, wenn dort plötzlich Wahrheiten schon in der Überschrift stehen würden?

Allerdings darf man bei der Süddeutschen Zeitung immerhin lobend erwähnen, dass sie überall von potentiellen (!) Schwarzarbeitern schreibt. Denn die aktuellen Zahlen enthalten nur die an den Zoll übergebenen Verdachtsfälle. Also KEINE bewiesenen Urteile. Diesbezüglich ist RP-Online deutlich schäbiger drauf und schreibt in Überschrift und Einleitung von "erwischt" und "überführt". Nur wer den gesamten Bericht liest, bekommt überhaupt erst mit, dass es sich nur um Verdachtsfälle handelt.

Aber hey: Beim Thema Hartz4 muss man doch in unseren modernen Zeiten nicht mehr lange über Schuld oder Unschuld diskutieren, oder? Das sind alles Arbeitsscheue, selbstverschuldete Fürsorgeempfänger, Bettler, Landstreicher, Obdachlose und Alkoholiker.

http://www.duckhome.de/tb/archives/9311-Aufgelesen-und-kommentiert-2011-06-29.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Duckhome+%28Duckhome%29

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